Die Kunden des Entsorgungsbetriebes Wadgassen, die mit der Zahlung der 3. Rate der Müllgebühren für das laufende Jahr in Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, innerhalb einer Woche nach Erhalt dieser Ausgabe, die geschuldeten Beträge auf das Konto des Entsorgungsbetriebes Wadgassen – unter Angabe der Kundennummer – zu überweisen.
| IBAN: | DE69 5935 0110 0370 0721 18 |
| BIC: | KRSADE55XXX |