Die Bürger der Gemeinde Wadgassen, die mit der Zahlung der 3. Rate der Steuern sowie den Wiederkehrenden Beiträge für das laufende Jahr in Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen aufgefordert, innerhalb einer Woche nach Erhalt dieser Ausgabe die geschuldeten Beträge auf das Konto der Gemeinde Wadgassen – unter Angabe der Steuernummer – zu überweisen.
| IBAN: | DE18 5935 0110 0009 3500 18 |
| BIC: | KRSADE55XXX |