Wir alle können durch Krankheit, Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir vorüberhegend oder auf längere Zeit wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstbestimmt treffen können.
Daher ist es umso wichtiger, seinen Willen zu äußern und schriftlich festzuhalten, wer Sie vertreten darf, falls Sie in der Zukunft aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation dies nicht mehr tun können.
Damit Ihre Angelegenheiten auch in ihrem Sinne umgesetzt werden, ist es sinnvoll, mithilfe von rechtlichen Vorsorgevollmachten und einer Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Dies muss nicht erst im Alter notwendig sein, sondern ist in jedem Alter sinnvoll.
Im Betreuungsrecht ist festgelegt, dass in solchen Fällen ein Betreuer bestellt wird, der für diese Person handeln kann.
Eingerichtet wird die Betreuung vom Betreuungsgericht durch Gerichtsbeschluss.
Häufig sind es Angehörige, Bekannte oder engagierte Mitbürger, die diese Aufgabe übernehmen. Steht kein geeigneter Betreuer zur Verfügung, kann ein Betreuer bestellt werden, der dieses Amt beruflich ausübt.
Die Sachgebietsleiterin der Örtlichen Betreuungsbehörde im Landkreis Saarlouis, Frau Sarah Fuchs, informiert Sie darüber, welche Vollmachten getroffen werden sollten und über vieles mehr.
Der Vortrag findet am 19. Oktober 2022 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kapeller Eck, Am Dorfkreuz 4, in Werbeln statt.
Die Örtliche Betreuungsbehörde berät zu Vollmachten und beglaubigt diese. Weitere Tätigkeitsfelder der Örtlichen Betreuungsbehörde sind.
Die Angebote der Örtlichen Betreuungsbehörde sind kostenlos.