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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung DES Bebauungsplanes “SENIORENRESIDENZ EMILIE KOCH, ERWEITERUNG EDEKA-MARKT SCHAFFHAUSEN“



Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wadgassen in öffentlicher Sitzung am 06.10.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Seniorenresidenz Emilie Koch, Erweiterung Edeka-Markt Schaffhausen“ im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Wadgassen folgende Ziele:

Die Gemeinde Wadgassen hat 2019 ein Gemeindeentwicklungskonzept (Geko) erstellt, das für die Gesamtgemeinde Aussagen zu wichtigen Zukunftsfragen trifft. Auf Basis einer breit angelegten Bestandsanalyse der wichtigsten Handlungsfelder der Gemeindeentwicklung wurden hierbei Handlungserfordernisse und Strategien für die künftige Gemeindeentwicklung abgeleitet. Parallel wurde ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept erstellt und mit der Landesplanung abgestimmt.

Für den Bereich des bestehenden Edeka-Kunzler Markt in der Provinzialstraße wurde eine Erweiterung im Bestand im Rahmen des vorhandenen Verkaufsflächenpotentials empfohlen.

Nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die potentielle Fläche zur Erweiterung des Edeka-Marktes ist als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (rot schraffiert) im Geltungsbereich des Bebauungsplans dargestellt. Eine mögliche Erweiterung soll mit dem Betreiber im weiteren Planungsverlauf ausgearbeitet und den gemeindlichen Gremien vorgestellt werden.

Städtebaulich plant die Gemeinde Wadgassen die in der Schulstraße gelegenen Flächen (blauer Umring) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu einer “Seniorenresidenz Emilie-Koch“ als betreutes Wohnen zu entwickeln. Eine mögliche städtebauliche Entwicklung ist als Darstellung in dem blauen Umring eingearbeitet. Das Gebiet soll als Sondergebiet für betreutes Wohnen ausgewiesen werden.

Die bestehende Bebauung der Kita Sonnenschein mit Turnhalle und Freiluft-Sporthalle proWIN-Arena Wadgassen werden als Bestand aufgenommen, und in die vorhandene Planung integriert. Die aktuellen Wohnbauflächen “Provinzialstraße 30“ sowie “Im Schulwald 3 und 5“ werden als künftige Erweiterungsflächen für die Kita Sonnenschein und den Edeka-Markt in die Planung aufgenommen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,18 ha

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wadgassen stellt für das Gebiet eine gemischte Baufläche (MI) sowie Allgemeines Wohngebiet (WA) dar. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Wadgassen, 06.10.2022, Siegel
Der Bürgermeister