Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass vielfach Grabschmuck (Blumen, Kerzen, Lampen, etc.) dauerhaft abgelegt und nicht mehr entfernt wird.
Wegen massiver Beschwerden bei der Friedhofsverwaltung wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Gemeinde künftig abgelegten Grabschmuck zur Erhaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes turnusmäßig entfernen wird.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass keinerlei Klebehaken oder sonstige Befestigungen erlaubt sind. Sollten dennoch Kleber o. ä. auf den Urnenwänden – und stelen vorzufinden sein, werden diese durch Fachfirmen beseitigt und die angefallenen Kosten dem Verursacher/Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Einzige Ausnahme sind Kranzniederlegungen und Blumenschmuck anlässlich von Beisetzungen, die 14 Tage nach der Bestattung von der Gemeindeverwaltung entfernt werden und Feiertage an Ostern, Weihnachten und Allerheiligen.