Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.3.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Hostenbach folgendes angeordnet: In der Straße Zum Sitters werden die Verkehrszeichen 274-53 (Geschwindigkeit 30 km/h) aufgestellt.
Im Einfahrtsbereich zu den Straßen Zum Wasserturm und Zum Rittersbach werden die Verkehrszeichen 274.1-40 (Beginn und Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt.
Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.