Lageplan mit Geltungsbereich
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3624) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Gemeinde Wadgassen in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kernbereich Differten" beschlossen hat. Weiterhin wird gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bereits bestehenden Feuerwehrstandortes Löschbezirk Differten in der Denkmalstraße im Gemeindebezirk Differten zu schaffen. Die Änderung dient dem Erhalt und der Stärkung der Leistungsfähigkeit des Feuerwehrstandorts Differten, und schafft die Voraussetzungen für die Aufnahme moderner Einsatzfahrzeuge sowie für eine zeitgemäße Ausstattung und Nutzung des Gerätehauses, sodass der Standort im Ortskern dauerhaft gesichert werden kann.
Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kernbereich Differten“ aus dem Jahre 2008, und grenzt südlich an die Werbelner Straße und westlich an die Denkmalstraße an. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans ist im Lageplan dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,21 ha. Die im Geltungsbereich befindlichen Flurstücke sind in der Flurstückliste aufgeführt. Für den Geltungsbereich setzt der bestehende Bebauungsplan “Kernbereich Differten“ bereits Flächen für Gemeinbedarf Feuerwehr (§ 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB) sowie Mischgebiet (§ 6 BauNVO) fest. Für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans sollen die Flächen ausschließlich als Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt werden.
Die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss liegt zur Einsicht in den Diensträumen der Gemeinde Wadgassen, Eimersbergstraße 7, Amt für Nachhaltige Gemeindeentwicklung und Klimaschutz zu den üblichen Dienstzeiten bereit.
Gemarkung/Flur/Flst.Nr./Gemarkungsschlüssel Fläche
Differten 6 243/17 – 6440 – Denkmalstraße 2 – 1262m²
Differten 6 246/42 – 6440 – Denkmalstraße – 126m²
Differten 6 243/3 – 6440 – Denkmalstraße – 201m²
Differten 6 243/13 – 6440 – Denkmalstraße – 154m²
Differten 6 3118/243 – 6440 – Werbelner Straße – 108m²
Differten 6 763/5 – 6440 – Hauptstraße – 94m²
Differten 6 3911/763 – 6440 – Werbelner Straße 3 – 218m²
Differten 6 763/1 – 6440 – Werbelner Straße 5 – 174m²
Differten 6 3910/763 – 6440 – Werbelner Straße – 10m²