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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 42/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Hinweise zu Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern (wMSB)

 

 

Aktuell erhalten zahlreiche Anwohner der Gemeinde Wadgassen Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern (wMSB), in denen der Einbau intelligenter Messsysteme beworben wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristig eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau besteht oder zeitnah gehandelt werden muss.

Wir möchten hierzu einige wichtige Informationen bereitstellen:

Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig

Der Messstellenbetrieb wird in unserem Netzgebiet grundsätzlich durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) - die Gemeindewerke Wadgassen GmbH - sichergestellt. Die Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers ist möglich, setzt jedoch den Abschluss eines separaten Vertrages voraus und erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Keine Verpflichtung aufgrund von Werbeschreiben

Der Erhalt eines Werbeschreibens begründet keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss oder zur Terminvereinbarung. Insbesondere besteht kein Anlass, aufgrund kurzer Fristen oder zeitlich begrenzter Angebote überstürzt Entscheidungen zu treffen.

Smart-Meter-Rollout im Netzgebiet Wadgassen läuft bereits erfolgreich

Gemeinsam mit dem Dienstleistungspartner Hausheld AG treibt der Netzbetreiber der Gemeindewerke Wadgassen den gesetzlich vorgesehenen Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in unserem Netzgebiet Wadgassen bereits seit längerer Zeit aktiv voran.

Bereits rund 85 % aller Stromzähler wurden durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ersetzt. Der weitere Austausch erfolgt kontinuierlich. Sie werden durch unseren Dienstleister rechtzeitig informiert, sobald ein Zählerwechsel an ihrem Anschluss vorgesehen ist. Es entstehen keine Einbaukosten.

Netzentgeltreduzierungen sind nicht allein vom Smart-Meter-Einbau abhängig

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher können unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte gelten. Diese Vorteile ergeben sich jedoch nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters, sondern sind an weitere technische und regulatorische Voraussetzungen geknüpft.

Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und freundlicher Lieferant vor Ort für das Netzgebiet Wadgassen