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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 45/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen

Ein Thema für alle Grundstückseigentümer!

Gerade in der jetzigen Jahreszeit können bei entsprechenden Sturmereignissen Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum fallen, auf Oberleitungen stürzen oder sonstige öffentliche Anlagen oder Dächer einzelner Häuser beschädigen. In schlimmen Fällen kommt es sogar zu Personenschäden. Aus diesem Grund sollte man Vorsorge treffen.

Die geltende Rechtsprechung verlangt vom Eigentümer straßennahe Bäume zweimal jährlich, und zwar im Winter- und Sommerhalbjahr im belaubten und unbelaubten Zustand auf Gesundheit, Standfestigkeit und sonstigen Zustand zu überprüfen. Es sind also regelmäßige Kontrollen notwendig. Nur so können eventuelle Haftungsansprüche vermieden werden.

Selbst erhebliche Windstärken sprechen nicht grundsätzlich von der Haftung frei. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Bäume umstürzen oder durch herabfallende Äste Schäden entstehen, bei denen im Vorfeld bereits Handlungsbedarf bestand.

Daher geht der dringende Appell an alle Grundstückseigentümer alle Bäume, insbesondere die straßennahen Bäume, regelmäßig von einer fachlich ausgebildeten Person oder einer Fachfirma überprüfen zu lassen. Besonders nach Sturmereignissen soll eine Sichtkontrolle nach Veränderungen (Schrägstellung, Risse) an den Bäumen vorgenommen werden. Umfallende Bäume können auch das eigene Grundstück und Nachbargrundstücke gefährden.

Hilfestellungen und entsprechende Beratungen können durch das gemeindliche Umweltamt geleistet werden.

Ihre Ortspolizeibehörde