Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.03.2013 (BGBl. I, S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Wadgassen anlässlich des Weihnachtsmarktes vom 28.11.2025 bis zum 30.11.2025 folgendes angeordnet: In der Straße „Am Abteihof“ wird bis zur Straße
„Am Parkbad“ das Parken auf der linken Seite (Fahrtrichtung Parkbad) durch Absperrgitter verhindert. Die Sackgasse (VZ 357) wird aufgehoben und die Ausfahrt erfolgt durch das Parkbadgelände. Im Parkbadgelände wird eine Geschwindigkeit von 10 km/h angeordnet sowie durch ein Verkehrszeichen zusätzlich auf Fußgängerverkehr hingewiesen. Die Einfahrt zum Parkbad aus Richtung Lindenstraße wird durch das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) verhindert. In der Straße „Am Abteihof“ ab der Einmündung „Am Parkbad“ wird das Ausfahren in Richtung Saarstraße durch das Verkehrszeichen 267 ebenso unterbunden. Bei der Ausfahrt aus der Straße Am Parkbad und aus dem Biergartenparkplatz werden die Verkehrszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung links aufgestellt. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen können vor Ort in Absprache mit dem Ordnungsamt bei Bedarf kurzfristig durch den kommunalen Ordnungsdienst eingerichtet werden.
Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.