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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 49/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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2024-12-01 Falllaub - Laubsauger-Nachteile für uns Menschen

Liebe Garten- und Naturfreunde,

vorige Woche hatte ich es bereits angekündigt. Ich trete heute mit einer Bitte an Sie heran, und diese lautet: Verzichten Sie möglichst auf schweres Gerät beim Entfernen Ihres Laubes!

Viele werden sich jetzt vermutlich fragen: „Warum, aus welchem Grund sollte ich das lassen – es ist doch so bequem?!“ Dazu kann ich Ihnen gleich mehrere gute Gründe nennen, die da wären:

Der 1. Grund betrifft unsere Mitmenschen, denn ein Laubsänger verursacht je nach Art und Modell jede Menge enorm störenden Lärm! Es sind, sage und schreibe, tatsächlich laut Herstellerangaben über 110 Dezibel. Hätten Sie gedacht, dass sie damit lauter sind als so mancher Presslufthammer oder so manche Kreissägen?!! Und genau aus diesem Grund dürfen diese Laubsauger nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auch nur an Werktagen zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE dürfen hingegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden. Wer sich nicht daran hält, sich also über diese Bestimmungen hinwegsetzt, begeht eine sogenannte Ordnungswidrigkeit. Und diese kann laut Bußgeldkatalog sogar mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Verwenden Sie den Laubbläser oder -sauger sogar an Sonn- und Feiertagen, dann droht Ihnen sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Diese Vorgaben sind keinesfalls eine Schikane, sondern rein medizinisch sehr gut begründbar, denn ab 85 Dezibel Lautstärke kann das menschliche Gehör Schaden davontragen. Im Besonderen gilt das an 1. Stelle für Benutzer der Geräte selbst. Daher ein gut gemeinter Rat: Sollten Sie, auch nach dem Lesen dieser „Grünen Ecke“, ein solches Gerät benutzen, tragen sie unbedingt einen ausreichenden Hörschutz! Und ein weiterer Tipp für gestörte Nachbarn: Falls Sie durch einen Laubbläser oder Laubsauger innerhalb der Ruhezeiten gestört werden, sollten Sie nicht gleich zu einer Anzeige greifen. Sprechen Sie vielmehr Ihren Nachbarn in möglichst ruhigem Ton direkt darauf an. Reagiert dieser dann nicht, können Sie auch beim Ordnungsamt der Gemeinde eine Beschwerde geltend machen.

Der 2. Grund, warum ich dringend von einem Laubsauger oder -bläser abrate, betrifft auch uns Menschen selbst! Hier ist folgendes anzuführen: Die Abgase von diesen Laubbläsern belasten Mensch und Umwelt in nicht geringem Maße! Meist sind es die vielen, insbesondere älteren Laubsauger und Laubbläser, die noch häufig im Einsatz sind, und die mit Zweitaktmotoren betrieben werden. Diese erzeugen unnötige Abgase. Laut einer – allerdings aus dem Jahr 2002 stammenden – Berechnung (neuere konnte ich leider nicht ausfindig machen!) des Umweltbundesamtes (UBA) stößt ein Laubbläser mit Zweitaktmotor in einer Stunde 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus. Das entspricht der 200-fachen Menge eines PKW mit geregeltem Katalysator! – so die Fachwelt! Hätten Sie das gedacht? Hätten Sie das für möglich gehalten? Bei neueren Modellen ist der Schadstoffausstoß zwar mit etwa 60 Gramm deutlich geringer, aber immer noch zu hoch. Und neben diesen Kohlenwasserstoffen werden nach Angaben des UBA auch noch Stickoxide ausgestoßen, die wiederum zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen. Dieses wiederum wirkt wie ein Reizgas, und kann so bei Mensch und Tier schon bei relativ niedrigen Konzentrationen u. a. zu Reizungen der Atemwege führen. Darüber hinaus wirkt es in höheren Konzentrationen pflanzenschädigend.

Wer trotz all dieser bist hierhin aufgeführten Argumente einen Laubsauger zu benötigen glaubt, sollte ein elektrisches Modell wählen. Denn die Geräte mit Stromanschluss sind einmal deutlich leiser als die Modelle mit Benzinmotor, und das schont die Nerven Aller. Zudem können Sie bei einem Einsatz von elektrischen Geräten die direkten gesundheitsschädlichen Belastungen durch die o. a. Luftschadstoffe verhindern.

Und nun zum 3. Grund: Dies ist die zweifelsfrei nachgewiesene Feinstaubbelastung durch Laubbläser und Laubsauger! Daher wird nach Ansicht des Bund Naturschutz in Bayern auch der Einsatz von Laubbläsern auf Wegen und Straßen als hoch problematisch eingeschätzt! Denn mit dem Laub wird der auf Straßen und Wegen liegende Feinstaub aufgewirbelt. Und dieser enthält mit Dieselruß sowie mit dem Abrieb von Reifen und Bremsen krebserregende Substanzen, die laut medizinischer Wissenschaft leider lungengängig sind.

Das waren heute die Gründe, die uns Menschen betreffen, warum man den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern sehr gut überdenken sollte. In der nächsten Woche halte ich noch weitere wichtige Hinweise in dieser Sache für Sie bereit.

Aber jetzt wünsche ich Ihnen zunächst einmal einen wunderbar heimeligen Advent!

Ihre Heidemarie Traut