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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 5/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Information zum neuen Grundsteuerbescheid 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft. Ziel der Neuregelung ist eine gerechtere Berechnung der Grundsteuer. Für Sie als Eigentümer bedeutet dies, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland vom Finanzamt neu bewertet wurden beziehungsweise werden. Dieser neu festgestellte Wert bildet die Grundlage für Ihre neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuerbeträge gelten nur noch bis zum 31.12.2024.

Hebesätze ab 2025

In der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024 wurde die Hebesatz-Satzung ab 2025 beschlossen und im Anschluss öffentlich ausgehangen. Darin werden diese Hebesätze ab 2025 einheitlich festgesetzt:

Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 240 % und für die

Grundsteuer B für die Grundstücke des Grundvermögens auf 345 %

Wichtig für 2025

Bis 31.12.2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden. Diese werden kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben.

Ab 01.01.2025 treten die Neuregelungen des Grundsteuergesetzes in Kraft.

Für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 haben Sie Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt erhalten. Der Gemeinde Wadgassen liegen diese Informationen in einem Datensatzformat vor. Mit dieser Datengrundlage und dem Hebesatz wird die Grundsteuer 2025 berechnet.

Die neuen Grundsteuerbescheide mit den neuen Zahlbeträgen werden Ende Januar 2025 versendet. Sollte Ihnen noch kein Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegen, bitten wir Sie, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Sie erhalten in diesem Fall noch keinen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Wadgassen.

Das Finanzamt hat vorranging die Grundsteuerwertbescheide bzw. Grundsteuermess-bescheide für die Grundsteuer B festgesetzt. Viele Grundsteuerwertbescheide bzw. Grundsteuermessbescheide für die Grundsteuer A werden Ihnen wohl erst in der Mitte des Jahres 2025 vom Finanzamt gesendet. Sobald uns ein Datensatz vom Finanzamt vorliegt, werden wir eine Veranlagung vornehmen. Bitte haben Sie hier noch ein wenig Geduld und warten Sie die Grundlagenermittlung des Finanzamtes ab.

Bitte nehmen Sie keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid vor!

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte beziehungsweise ändern den Betrag nach Erhalt des neuen Bescheides. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle – nach dem 01. Januar 2025 – ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Rückfragen

Fragen zur Bewertung der Grundstücke (Grundsteuerwert):

Telefonisch unter der Hotline des Finanzamtes Saarlouis, Telefonnummer: 0681 501 6266 oder schriftlich über ELSTER oder per Post an das jeweilige Finanzamt.

Fragen hinsichtlich des Hebesatzes oder der Höhe der Grundsteuerzahllast:

Gemeinde Wadgassen, Steueramt, Telefonnummer: 06834 / 944-221 oder 944-136

Einspruch/Widerspruch

Ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und/oder Grundsteuermessbescheid sind an das zuständige Finanzamt zu richten.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist an die Gemeinde Wadgassen zu richten. Beispiele: doppelter Grundsteuerbescheid erhalten, falscher Empfänger, unbekanntes Grundstück bzw. Flurstück.