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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Lärmaktionsplan Straße 2024

Lärmaktionsplan Straße 2024 Gemeinde Wadgassen

Mit Beschluss der EU vom 25.06.2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG EU-Umgebungslärmrichtlinie) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie sieht vor, anhand von zu ermittelnden Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen den Umgebungslärm zu erfassen und basierend auf diesen Untersuchungen konkrete Lösungen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten.0

Infolgedessen wurden im Jahre 2008 sowohl eine Lärmkartierung als auch ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Wadgassen erstellt, die alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen. Letztmalig erfolgte dies im Jahre 2017.

Mit der neuesten Lärmkartierung aus dem Jahre 2022 ist erstmals ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben worden, welches sich deutlich von den bisherigen Lärmkartierungen unterscheidet. Aufgrund dessen wurde eine Neukartierung des Hauptstraßennetzes erforderlich, und der bisherige Lärmaktionsplan musste grundlegend überarbeitet werden.

Der Untersuchungsrahmen dieser neuen Kartierung umfasst Straßenverkehr mit einer Frequenz von 3 Millionen KFZ pro Jahr. In die Untersuchung einbezogen wurden deshalb nur die Lindenstraße, die Provinzialstraße und die Saarstraße, da lediglich diese das entsprechende KFZ-Aufkommen beinhalteten.

Der neue Lärmaktionsplan liegt als Entwurf nunmehr vor.

Um die Öffentlichkeit über den neuen Lärmaktionsplan zu informieren, wird dieser öffentlich ausgelegt.

Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 15.12.2023 bis zum 31.01.2024 im Amt für Nachhaltige Gemeindeentwicklung, Eimersbergstraße 7, 66787 Wadgassen zu den üblichen Öffnungszeiten, von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis um 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis um 16 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich jeder Bürger über die Ergebnisse des Lärmaktionsplanes informieren.

Wadgassen, den 07.12.2023
Der Bürgermeister
Sebastian Greiber