Für das Wahljahr 2023 (Amtsperiode des Amtsgericht Saarlouis und Amtsgericht Lebach für die Geschäftsjahre 2024 – 2028) werden Vorschläge für die Schöffen an Jugendgerichten (Jugendschöffen) gesucht.
Die Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffen) werden gem. § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit §§ 70, 71 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses, von dem in § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorgesehenen Ausschuss gewählt.
Für das Wahljahr 2023 ist daher vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Saarlouis eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Interessierte Personen müssen innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes wohnhaft sein. Die Person soll erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Eigenschaft ist nicht an bestimmte Berufe wie Sozialarbeiter oder Lehrer gebunden. Über die erzieherische Befähigung müssen kurze Angaben gemacht werden (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit, Jugendgruppenleiter, Elternsprecher, etc., pp.).
Zum Amt eines Schöffen sollen gem. § 33 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) nicht berufen werden:
Folgende Angaben interessierter Personen werden benötigt:
Beim Fehlen der erforderlichen Angaben kann die benannte Person nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Bewerbungen sind bis spätestens 17. April 2023, schriftlich oder per E-Mail, an das Amt IV - Bildung und Familie - der Gemeinde Wadgassen zu richten.
Anschrift: Gemeinde Wadgassen, Amt IV – Bildung und Familie, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen sowie per E-Mail an: jugendpfleger@wadgassen.de