Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6.03.2013 (BGBl. I, S.367) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 12 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.6.2001 (Amtsblatt S. 1430) wird im Gemeindebezirk Hostenbach folgendes angeordnet:
Die Wadgasser Straße wird aufgrund von Fastnachtsveranstaltungen am 16.2.2023 ab ca. 17.00 Uhr; am 17.2.23 ab 18.30 Uhr
und am 18.2. ab 15.00 Uhr vom Einfahrtsbereich der Lindenstraße bis zur Hausnummer 177 für den gesamten Verkehr komplett gesperrt. Vor Ort werden die Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und 600 (Absperrschranke mit roten Warnleuchten) aufgestellt. Diese verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet.