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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 6/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Mehr Sicherheit und Komfort im Alltag

Pflegehilfsmittel sollen den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in der Pflege zu Hause erleichtern. Als Pflegehilfsmittel versteht man Geräte oder Gegenstände, die dabei helfen sollen, möglichst selbstbestimmt leben zu können.

Unterschieden wird zwischen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, und technischen Pflegehilfsmitteln zur Unterstützung im Alltag.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind z.B.: Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel Einmallätzchen. Die Kosten dafür bis in Höhe von 42€ werden von der Pflegekasse übernommen

Technische Pflegehilfsmittel sind z.B.: Pflegebetten, spezielle Pflegebett-Tische, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung oder Hausnotrufsysteme. Der Eigenanteil dafür beträgt 10%, maximal 25€. Der Eigenanteil entfällt, wenn die Hilfsmittel leihweise überlassen werden. Die Kosten für technische Hilfsmittel, die nicht der Erleichterung der Pflege dienen, wie z.B.: Rollstühle, Bade-, Toiletten- oder Sitzhilfen, werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern von der Krankenversicherung.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Personen, die

• min. Pflegegrad 1 haben

• zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen

• von Angehörigen oder anderen Personen aus ihrem sozialen Umfeld gepflegt werden

Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. In vielen Fällen ist dennoch eine ärztliche Verordnung ratsam. Auch Pflegefachkräfte können Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Empfehlung muss schriftlich erfolgen und sollte nicht älter als zwei Wochen sein. Für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen stellt die Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

Warnung vor Betrug

Betrüger versuchen durch Haustürbesuche, Telefonanrufe oder in Online-Formularen Pflegehilfsmittel oder „Pflegeboxen“ zu verkaufen. Im Rahmen der Gespräche wird versucht, an sensible Gesundheitsdaten zu gelangen, oder gedrängt einen Antrag zu unterzeichnen oder es wird die Versichertenkarte abfotografiert. Die kontaktierten Personen sind meist hochaltrig und pflegebedürftig. Ihnen ist meist gar nicht bewusst, was sie unterschrieben haben und welche Daten sie „freiwillig“ weitergegeben haben. Ziel der Betrüger:innen ist es an die Daten gelangen und die unterschriebenen Anträge bei den Pflegekassen zur Erstattung einzureichen.

Die klare Empfehlung dazu ist, niemals am Telefon, an der Haustür oder im Internet Auskünfte zu den eigenen Verhältnissen zu geben und die eigenen Gesundheitsdaten nicht herauszugeben. Bei einem Anruf sollte das Telefon sofort beendet werden, aber sich der Name des Anrufers und die Telefonnummer gemerkt werden. Der Betrugsversuche sollte bei der Kranken-/Pflegekasse gemeldet werden und bei der Polizei sollte eine Anzeige erstattet werden. Unfreiwillig unterschriebene Anträge können jederzeit zurückgezogen werden, sofern die Leistungen nicht benötigt werden.