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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 7/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aufruf von Einzelgräbern auf den gemeindeeigenen Friedhöfen

Die Gemeinde Wadgassen weist darauf hin, dass alle Einzelgräber deren Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen sind, eingeebnet werden müssen. Es handelt sich um Beisetzungen aus dem Jahr 1999.

Es steht den Nutzungsberechtigten frei, das Einebnen der betroffenen Einzelgräber durch die Gemeinde Wadgassen durchführen zu lassen, oder eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen. Soll eine Fachfirma mit den Arbeiten betraut werden, muss auch dies bei der Gemeinde beantragt werden und die Einebnungsarbeiten bis spätestens 31.07.2025 beendet sein.

Nach diesem Termin noch vorhandene aufgerufene Einzelgräber werden gebührenpflichtig durch die Gemeinde Wadgassen eingeebnet.

Gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Wadgassen, ist das Einebnen der Gräber gebührenpflichtig.

Sollten Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Friedhofsamt.

Herr Conrad 06834-944180 oder Frau Blumenauer 06834-944188.

Wadgassen, den 10.02.2025
Der Bürgermeister