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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung Bauschutt vom 05.02.2026

über die Erhebung von Gebühren im Bereich Bauschutt durch Zuständigkeit für die Beseitigung von Erdmassen und Bauschutt, soweit eine Verwertung durch Dritte nicht sichergestellt ist

(Bauschuttpreis-Festlegung für Kleinstmengen)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), der §§ 2 u. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der §§ 5 II Nr. 1, 7 u. 8 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Wadgassen in seiner Sitzung vom 05.02.2026 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Gebühren für die Entsorgung von Kleinstmengen Bauschutt

(1) Die Gemeinde Wadgassen, Entsorgungsbetrieb, erhebt für Kle instmengen

Bauschuttentsorgung nachfolgende Entgelte:

Annahme von Kleinstmengen, maximal 200 Liter am Tag

Reiner Bauschutt, Kleinstmenge, 10 l

Eimer

2 EUR

Mörtelkübel bis 50 l

8 EUR

Mörtelkübel bis 100 l

12 EUR

Toilettenschüssel, Waschbecken,

Spülbecken, je Stück

4 EUR

Badewanne, Duschtasse

7 EUR

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner/in ist, wer die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinde Wadgassen auf dem Wertstoffhof gemäß der geltenden Vorgaben benutzt und zur Abgabe berechtigt ist.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wadgassen, den 09.02.2026
Der Bürgermeister und Werkleiter
gez. Sebastian Greiber

Hinweis:

Nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.