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Wadgasser Rundschau
Ausgabe 8/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Digitaler Nachlass

„Das Internet vergisst nicht“- Dies gilt nicht nur zu Lebzeiten, als Warnung, um leichtsinniges Verhalten oder unüberlegte Veröffentlichungen von Kommentaren und Fotos im Internet zu vermeiden. Denn über den Tod hinaus bleibt die digitale Existenz im Internet bestehen. Diesen digitalen Nachlass gilt es zu regeln und dabei sollte einiges beachtet werden. Wobei dies sich nicht nur auf den Fall des Todes beschränkt, sondern auch in Fällen, in denen aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht selbst gehandelt werden kann.

Was ist der Digitale Nachlass?

Zum Digitalen Nachlass gehören alle Geräte und Dienste, die Daten elektronisch verarbeiten und speichern.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig um den Digitalen Nachlass zu kümmern, und zu bestimmen, wer als Vertretung bevollmächtigt werden soll und was mit den einzelnen Konten und Daten passieren soll. Dafür sollte eine Person des Vertrauens bestimmt werden und schriftlich in einer Vollmacht festgehalten werden. Die Vollmacht sollte bereits zu Lebzeiten gelten, damit in Fällen von Krankheit, Koma, etc. der Bevollmächtigte handeln kann. Ebenso sollte die Vollmacht über den Tod hinaus gelten, damit das digitale Erbe verwaltet werden kann. Die Vollmacht muss unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.

Damit dies auch Wirkung hat sollte die bevollmächtige Person über die Bevollmächtigung informiert sein und Kenntnis über den Willen und die Accounts und Daten des Vollmachtgebers haben.

Vom Vollmachtgeber für die Vertrauensperson

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Übersicht mit allen Accounts und Passwörtern

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eine digitale Lösung für eine solche Übersicht: ein Passwort-Manager

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Übersicht in Papierform oder auf USB-Stick, am besten verschlüsselt

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Aufbewahrungsort der Übersicht: Tresor oder Schließfach

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Beschreibung, wie mit dem Digitalen Nachlass verfahren werden soll: Sollen Accounts gelöscht werden? Soll ein Account zum digitalen Gedenkort werden? Was soll mit Fotos passieren? usw.

Ebenso sollte hinterlegt sein, was mit digitalen Endgeräten, wie Computer, Smartphone, Tablet, und den dort gespeicherten Daten passieren soll. Ganz wichtig ist, dass diese Übersicht immer aktuell ist und auch festgehalten wird, wenn neue Accounts erstellt werden oder wenn Accounts bereits gelöscht wurden.

Vorlagen zur Vollmacht und zur Übersicht bietet die Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale.de unter dem Stichwort „Digitaler Nachlass“

Bei den Onlinediensten Facebook und Google kann zu Lebzeiten in den Einstellungen festgelegt werden, was nach dem Tod mit dem Account passieren soll und wer ihn eventuell verwalten soll.

Das Projekt „Onlinerland Saar“ des Mediennetzwerk Saar-Lor-Lux e.V. und der Landesmedienanstalt Saarland will den Saarländer:innen den Einstieg ins Internet erleichtern und bestehende Erkenntnisse vertiefen. Es wird eine Vielzahl an Projekten geboten: Tablet-Kurse, Virtuelle Mehrgenerationenhäuser, wöchentliche Digitale Treffs, Informationsmaterialien, ein Lexikon. All dies kann unter www.onlinerlandsaar.de abgerufen werden. Die nächsten Digitalen Treffs finden am 01.03.2023, 08.03.2023, 15.03.2023, 19.04.2023 und 26.04.2023 statt.