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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 1/2026
Stadt Schalkau
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.2025 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagungen.

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2026 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben. Für diese treten mit Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2026 zugegangen wäre.

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 ist ohne besondere Aufforderung mit den Beträgen und zu den Fälligkeitstagen gemäß § 28 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) und für Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in einem Betrag (zum 01.07.) zu entrichten.

Auf den Inhalt des zuletzt schriftlich ergangenen Bescheides wird ausdrücklich hingewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Grundsteuerfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bei der Stadt Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau zu erheben.

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen bestehen.

Einwendungen, die sich gegen Feststellungen im Grundsteuermessbescheid richten, sind ausschließlich im Rechtsbehelfsverfahren beim zuständigen Finanzamt Suhl geltend zu machen.

Schalkau, den 30.01.2026

Stadt Schalkau - Steueramt