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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 10/2024
Stadt Schalkau
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Nutzung des Bürgerbusses „Schmobi“

Werte Schalkauer Bürger,

während der Einwohnerfragestunde zur jüngsten Stadtratssitzung am 05.09.24 wurde die derzeitige Nutzung des Bürgerbusses durch einen Bürger unserer Stadt sehr kritisch hinterfragt. Aus meiner Sicht völlig in Ordnung und absolut berechtigt. Die anwesende Presse berichtete darüber in einem Artikel, welcher am 10.09.24 im Freien Wort erschien. Leider wurde darin der zugrundeliegende Sachverhalt nur unvollständig und polemisch zugespitzt wiedergeben, um wohl eine beim Leser vermutete Empörungshaltung sensationsjournalistisch zu bedienen.

Im Folgenden möchte ich deshalb den Sachverhalt, so wie er von mir auch in der Einwohnerfragestunde erläutert wurde, hier noch einmal für alle Bürger im Sinne allgemeiner Transparenz darlegen:

Im Jahr 2021 wurde der Schalkauer Bürgerbus seitens der Stadt Schalkau angeschafft. Die Anschaffung des Kleinbusses wurde im Rahmen eines bis dato in Thüringen einmaligen Projektes unter dem Namen „Schmobi“ über das LEADER-Programm mit dem Ziel gefördert, die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern. Mit Erhalt der Fördermittel sind für die Stadt Schalkau im Rahmen einer fünfjährigen Zweckbindungsfrist auch rechtliche Verpflichtungen verbunden, welche noch bis zum 31.12. 2026 andauern.

Die Stadt Schalkau muss während dieses Zeitraums Halter des Fahrzeuges bleiben und ist verantwortlich für eine ausreichende Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Da kommunale Fahrzeuge in Thüringen standardmäßig über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert werden, gelten auch dessen Versicherungsbedingungen. Diese erlauben generell das Fahren der Fahrzeuge den Mitarbeitern und ehrenamtlich Beschäftigten der Stadt Schalkau, also konkret den Mitarbeitern der Verwaltung, des Bauhofes, des Kindergartens in Bachfeld und den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Darüber hinaus ist eine nicht gewerbliche Nutzung durch Dritte bis zu einem Anteil von maximal 40 % möglich. Eine entgeltliche Vermietung ist sowohl vom Fördermittelgeber als auch vom Versicherer ausgeschlossen.

Aufgrund der großen Beliebtheit des Bürgerbusses bei den Vereinen hat sich jedoch ein erheblich höherer Nutzungsanteil durch Dritte ergeben. Die damit nicht mehr vertragskonforme Nutzung des Bürgerbusses ist schon seit Längerem bekannt und bedeutet in der Konsequenz, dass kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Im Schadensfall würden daher die Stadt Schalkau und der jeweilige Schaden verursachende Fahrer in die Haftung genommen. Was das z.B. bei einem mit Kindern voll besetzten Kleinbus bedeuten kann, möchte ich mir gar nicht erst ausmalen! Ich bin überzeugt, dass Sie an dieser Stelle meine im Folgenden erläuterte Entscheidung mittragen werden.

Aufgrund der geschilderten Situation und in Verantwortung vor den Schalkauer Bürgern, habe ich als Bürgermeister entschieden, dass der Bürgerbus vorerst nicht von Dritten genutzt werden kann. Die Nutzung durch Mitarbeiter und ehrenamtlich Beschäftigte der Stadt ist davon jedoch nicht betroffen und ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

Um Dritten die Nutzung des Bürgerbusses möglichst schnell wieder zu ermöglichen, wird die Stadt Schalkau unter Einhaltung der vertraglichen zeitlichen Bindung zum Jahresende den Versicherer wechseln und den Versicherungsschutz an die gebotenen Erfordernisse anpassen. Ab dem 1. Januar 2025 kann der Bürgerbus dann wieder in gewohnter Weise genutzt werden, wobei die Nutzung durch Dritte künftig auf die ortsansässigen Vereine begrenzt wird.

Ihr/Euer

Mark Schwimmer

Bürgermeister