Beschluss-Nr.: 03/03/09/24
Beschlusstext.:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches ( BauGB ) Par. 34, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 ( BGBl. I, S. 3634 ), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 ( BGBl. 2023 I Nr. 394 ) geändert worden ist die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung mit der Bezeichnung "Scherengrund". Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach Par. 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Theuern: 330/7 (daraus eine Teilfläche zu ca. 1.320 qm) und 330/12 (daraus eine Teilfläche zu ca. 1.920 qm) (vgl. Lageplan).
Da die Aufstellung der Einbeziehungssatzung überwiegend im privaten Interesse liegt, tragen die Antragsteller alle hierfür anfallenden Kosten. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird vorbereitet.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schalkau, den 05.09.2024
gez. Mark Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 04/03/09/24
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet "Kirchweg" im Stadtteil Bachfeld einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes in der vorliegenden Fassung vom 27.08.2024 und beschließt auf der Grundlage der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) die Öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit seinen Teilen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schalkau, den 05.09.2024
gez. Mark Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 05/03/09/24
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 11.07.2024 - öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schalkau, den 05.09.2024
gez. Mark Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister