Beschluss-Nr.: 40/10/06/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage von § 58 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ThürKO für die unter der Haushaltsstelle 8806.9600 im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 veranschlagte „Sanierung und Umbau Praxisräume“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 Euro.
Die Höhe des Betrages bemisst sich aufgrund der gestiegenen Baukosten und den damit verbundenen Mehrkosten für Ingenieurleistungen.
Diese Ausgabe ist zwingend notwendig, damit die zeitnahe Vermietung der Praxisräume im Objekt „Ambulanz“, Bahnhofstraße 20, 96528 Schalkau erfolgen kann. Ohne diese Investition ist mit Mindereinnahmen zu rechnen. Dadurch ist diese Ausgabe sachlich und zeitlich unabweisbar.
Die Deckung dieser Ausgabe wird gewährleistet aus nicht benötigten Ausgabemitteln unter der Haushaltsstelle 6300.9514 „Straßensanierung“. Hier ist ein Haushaltsausgaberest aus Vorjahren in Höhe von 20.000,00 Euro vorhanden.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 41/10/06/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02.07.2024
| § 34 BauGB - | Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile |
| § 36 BauGB - | Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde |
| § 65 ThürBO - | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren |
dem Antrag auf Baugenehmigung zum Vorhaben “Neubau Nebengebäude-Tektur 2“ auf dem Flurstück - Nr. 24/5 der Gemarkung Selsendorf zuzustimmen.
Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 42/10/06/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 24.04.2025 - öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.
Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 47/11/07/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02.07.2024
| § 34 BauGB - | Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile |
| § 36 BauGB - | Beteiligung der Gemeinde und der Höheren Verwaltungsbehörde |
| § 65 ThürBO - | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren |
dem Antrag auf Baugenehmigung des LRA Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg zum Vorhaben “Sanierung der Außenanlagen und Neugestaltung von Spiel- und Ruhezonen, Schaffung einer Unterbringungsmöglichkeit für Spielgeräte einschl. investiver Begleitmaßnahmen“ auf dem Flurstück - Nr. 135/7 der Gemarkung Schalkau zuzustimmen.
Die Bauunterlagen wurden auf Vollständigkeit geprüft.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 50/12/09/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage von § 58 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) für die unter der Haushaltsstelle 6300.9517 im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 veranschlagte „Gehweg + SBL Hauptstr. Bachfeld“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 220.000 Euro.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit dieser Ausgabe ergibt sich aus den vertraglichen Verpflichtungen der derzeit laufenden Baumaßnahme.
Die Deckung erfolgt über Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 220.000,00 Euro.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 51/12/09/25
Beschlusstext: Auf Grundlage von § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vom 23. Mai 2019 (GVBl. 153) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Stadtrat der Stadt Schalkau die Verwendung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage zur Sicherung der Liquidität als Kassenbestandsverstärkung für das Haushaltsjahr 2022.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 52/12/09/25
Beschlusstext:
Auf Grundlage von § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vom 23. Mai 2019 (GVBl. 153) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Stadtrat der Stadt Schalkau die Verwendung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage zur Sicherung der Liquidität als Kassenbestandsverstärkung für das Haushaltsjahr 2023.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 53/12/09/25
Beschlusstext.:
Auf Grundlage von § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vom 23. Mai 2019 (GVBl. 153) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Stadtrat der Stadt Schalkau die Verwendung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage zur Sicherung der Liquidität als Kassenbestandsverstärkung für das Haushaltsjahr 2024.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 54/12/09/25
Beschlusstext:
Auf Grundlage von § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung vom 23. Mai 2019 (GVBl. 153) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Stadtrat der Stadt Schalkau die Verwendung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage zur Sicherung der Liquidität als Kassenbestandsverstärkung für das Haushaltsjahr 2025.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 55/12/09/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Schalkau genehmigt auf der Grundlage von § 21 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 68 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) die Anlage der Finanzmittel der allgemeinen Rücklage sowie der Sonderrücklagen auf einem Tagesgeldkonto der Deutsche Kreditbank AG ab dem Haushaltsjahr 2025.
Bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 500.000,00 Euro.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 56/12/09/25
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 12.06.2025 - öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schwimmer — - Dienstsiegel-
Bürgermeister