Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aus technischen Gründen neu erteilte SEPA-Lastschriftmandate für die Friedhofsunterhaltungsgebühr erst ab dem Jahr 2026 gültig sind.
Sofern Sie uns ein neues SEPA-Mandat erteilt haben, beachten Sie bitte, dass Sie die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das Jahr 2025 überweisen müssen.