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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 11/2024
Stadt Schalkau
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Nichtamtlicher Teil

Werte Schalkauer Bürger,

sicherlich habt Ihr/haben Sie schon einmal in den Medien von der 100-Tage-Frist gehört, welche neugewählten Amtsinhabern von der Presse zugestanden wird, um sich in ihr Amt einzuarbeiten und erste eigene Ergebnisse vorzuweisen. Diese ungeschriebene Regelung geht ursprünglich auf den amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt zurück, der nach seiner Wahl im Jahre 1933 ein Stillhalteabkommen mit den Vertretern der Presse aushandelte, um für sein Reformprogramm zur Bekämpfung der Weltwirtschaftskrise, den sogenannten „New Deal“, die nötige Zeit zum Wirksamwerden der Maßnahmen zu bekommen.

Nach nun etwa genau jener Frist im Amt, möchte ich diese gute journalistische Gepflogenheit zum Anlaß nehmen, Euch/Sie im Sinne von mehr Transparenz und Bürgernähe über wichtige Entscheidungen, die unsere Stadt Schalkau betreffen, zu informieren. In regelmäßigen Abständen werde ich künftig in unserem Amtsblatt die Situation der Stadt Schalkau darlegen, Entscheidungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung erläutern. Neben dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen und Bürgerversammlungen ist dies eine weitere Möglichkeit mit Euch/Ihnen in den Dialog zu treten.

Wie ich bereits in meinem Grußwort nach der Wahl darlegte, befand sich die Stadt Schalkau zu Beginn meiner Amtszeit im Juli 2024 in einer im Vergleich zu anderen Kommunen äußerst prekären Situation was sowohl die finanziellen als auch die personellen Verhältnisse anbetrifft. Besonders gravierend und nachteilig für die Stadt Schalkau war der Umstand, dass die Stellen des Hauptamtsleiters und des Kämmerers, welche eine immens wichtige Schlüsselfunktion in der Verwaltung besitzen, schon längere Zeit unbesetzt blieben. Auch der in den ersten fünf Monaten des Jahres alles dominierende Wahlkampf um das Bürgermeisteramt trug mit Sicherheit dazu bei, dass diese für die Stadt Schalkau sehr nachteiligen Umstände nicht gelöst, sondern eher verschleppt wurden.

Als unmittelbare Folge des Personalmangels gelang es der Stadtverwaltung bis dato nicht, einen Haushaltplan für das Jahr 2024 aufzustellen. Aufgrund dessen befindet sich die Stadt Schalkau haushaltsrechtlich nach wie vor in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet jedoch, dass nur noch Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben, für die es schon im vorangegangenen Haushaltsjahr ein Budget gab, erledigt werden dürfen. Zu solchen Pflichtaufgaben zählen z. B. der Kindergarten, die Feuerwehr, die Friedhofsverwaltung, ordnungsbehördliche und hoheitliche Verwaltungstätigkeiten (Bauamt, Paß- und Meldeamt etc.) sowie Löhne und Gehälter der Mitarbeiter. Freiwillige Aufgaben dagegen sind z.B. der Ausbau des Schießhauses zum Bürgerhaus, sämtliche Investitionen an Immobilien der Stadt wie Dorfgemeinschaftshäuser, Spielplätze, Wanderwege und touristische Einrichtungen, aber auch der Betrieb des Schwimmbads sowie die kulturellen Veranstaltungen der Stadt wie das Vogelschießen oder der Weihnachtsmarkt. Resümierend kann man sagen, dass damit genau jene Angebote in Bedrängnis geraten, welche die Bürger sich von ihrer Kommune besonders gerne wünschen.

Um diese freiwilligen Aufgaben als Kommune auch im kommenden Jahr noch für die Bürger erbringen zu dürfen, ist es daher haushaltsrechtlich zwingend erforderlich, den Haushaltsplan für das Jahr 2025 gleich zu Beginn des neuen Jahres aufzustellen und das jetzt aktuelle Haushaltsjahr mittels eines Jahresabschlusses und eines Haushaltplanes abzuschließen.

Meine größte Anstrengung galt deshalb in den letzten Wochen der Personalakquise für die beiden vakanten Stellen in der Verwaltung. Mit Wirkung zum 12. September konnte die Stelle des Hauptamtsleiters, der gleichzeitig der geschäftsleitende Beamte gemäß der Thüringer Kommunalordnung ist, mit Frau Anna-Maria Hofmann besetzt werden. Als ausgebildete Diplom-Verwaltungswirtin mit der Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst gelang es tatsächlich, eine Mitarbeiterin mit der für dieses Amt vorgesehenen Ausbildung zu gewinnen. Auch die Suche nach einem Kämmerer konnte im zweiten Anlauf doch noch erfolgreich zum Abschluß gebracht werden. Herr Sebastian Greiner, ausgebildeter Verwaltungsfachwirt, wird als Kämmerer der Stadt Schalkau zum 1. November eingestellt. Mit diesen beiden Neuzugängen wird es unserer Verwaltung gelingen, die haushaltsrechtliche Notlage endlich wieder in den Griff zu bekommen.

Korrespondierend mit der Personalproblematik galt es in den letzten Wochen auch den daraus resultierenden Stau unerledigter Verwaltungsvorgänge schrittweise abzubauen. So wurde zunächst eine Vielzahl offener Abrechnungen aus den bisher vakanten Fachamtsbereichen abgearbeitet. Derzeit werden die zum Teil längst fälligen Bescheide für die Friedhofsgebühren und die Gewerbesteuern erstellt. Logischerweise kam es dadurch zu einer deutlichen Mehrbelastung der bisherigen Mitarbeiter in der unterbesetzten Verwaltung.

An dieser Stelle möchte ich deshalb meinen Mitarbeitern in der Verwaltung für ihr großes Engagement meinen herzlichsten Dank aussprechen!

Im Kontext der von mir geschilderten Umstände stellt sich finanziell betrachtet natürlich die Umbaumaßnahme des Schießhauses als eine der größten Herausforderungen für die Stadt heraus. Wie Euch/Ihnen bekannt sein dürfte, wurden trotz fehlenden Haushalts allein Anfang Mai dieses Jahres für die Sanierung des Schießhauses Bauaufträge in Höhe von insgesamt 657.000 € vergeben, nachdem bereits 512.000 € für die Dachsanierung im Jahr 2023 verbaut wurden. Schätzungsweise weiterer 530.000 wird es noch bis zur Fertigstellung des Projekts bedürfen. Auch wenn es für die Umbaumaßnahmen Fördermittel in Höhe von Zweidrittel der Baukosten gibt, wird sich der Eigenmittelanteil der Stadt allein für dieses Bauvorhaben auf mindestens 561.000 € belaufen. Die zweite große unmittelbar bevorstehende Investmaßnahme, zu der sich die Stadt Schalkau vertraglich schon im Jahr 2023 verpflichtet hat, ist der geplante Ausbau der Gehwege und der Bushaltestelle im Rahmen der Sanierung der B89 in Bachfeld. Nach der derzeitigen Kostenschätzung werden sich die Baukosten für die Maßnahme in Höhe von 665.000 € bewegen. Bei einem Fördermittelsatz bis zu 75 % bedeutet dies weitere 166.000 € Eigenmittel aufzubringen.

Um die beiden großen Investprojekte finanziell absichern zu können, ließ die Stadt Schalkau bereits im Vorjahr von der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt in Sonneberg prüfen, ob und in welcher Höhe ein Kommunaldarlehen aufgenommen werden darf. Mit Bescheid vom Juli 2023 erfolgte auf Grundlage des Haushaltsplanes der Stadt Schalkau für das Jahr 2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung für ein Kommunaldarlehen in Höhe von 595.920 €. Zur Aufnahme des Darlehens kam es jedoch im vergangenen Jahr nicht, weil die Eigenmittel für die Dachsanierung und auch für die Umbauarbeiten am Schwimmbad (Einbau der Filteranlage, Dachsanierung) noch aus den Rücklagen der Stadt Schalkau finanziert werden konnten. Für die nun zur Verfügung zu stellenden Eigenmittel der in diesem und nächstem Jahr durchzuführenden und längst in Auftrag gegebenen Bauabschnitte ist dies allerdings nicht mehr möglich, so dass es der Kreditaufnahme zwingend bedarf. Da die rechtsaufsichtliche Genehmigung aus dem Jahr 2023 lediglich noch fürs Folgejahr gilt und ein neuer Genehmigungsantrag wegen des fehlenden Haushaltsplans für das Jahr 2024 nicht gestellt werden kann, droht ohne das Darlehen spätestens ab dem Jahr 2025 ein Liquiditätsproblem. Um einer etwaigen Zahlungsungsunfähigkeit vorzubeugen, beschloss der Stadtrat einstimmig die Aufnahme des Kommunaldarlehens in Höhe des bewilligten Kreditbetrages von 595.920 € mit Wirkung zum 1. November 2024.

Aus meiner persönlich Sicht ist dieser Umstand schon recht bedauerlich, da durch die Kreditaufnahme die Prokopfverschuldung zum Stichtag 31.12.24 von 21 €/EW auf 238 €/EW steigen wird, aber in Anbetracht der bereits vor meinem Amtsantritt in der Vergangenheit getroffenen Investitionsentscheidungen nun leider unabwendbar. Damit sich die Handlungsspielräume der Stadt Schalkau für die kommenden Jahre jedoch nicht noch weiter einengen, wurden jene geplanten Investitionsmaßnahmen, für die es rechtlich bisher noch keine Verbindlichkeit gab, von mir auf den Prüfstand gestellt. Eine dieser Investitionsmaßnahmen ist der Neubau eines Sanitärtraktes am Schießhaus. Hier sollten zusätzlich zu den sich bereits im Schießhaus befindlichen Toiletten und Duschen noch weitere Sanitäranlagen für Camper und Wohnmobile entstehen. Die voraussichtlichen Kosten würden sich auf 210.000 € und die Eigenmittel für die Stadt auf 120.000 € belaufen. Eine Mehrheit im Stadtrat sah diese Investition ebenso kritisch, zumal durch baulich recht einfache und kostengünstige Maßnahmen die Toiletten im Schießhaus auch von außen öffentlich zugänglich gemacht werden können, ohne dass man dazu eines Zutritts über den Saal des Gebäudes bedarf.

Die zweite Maßnahme, die einer kritischen Prüfung von mir unterzogen wurde, ist die Nutzung der Schulcontainer, welche von der Stadt seinerzeit für die Jugendarbeit erworben wurden und nun vom Schulhof unserer Gemeinschaftsschule beseitigt werden müssen. Wie im Freien Wort bereits zu erfahren war, würde uns das Umsetzen, Aufbauen und Renovieren ca. 150.000 € kosten. Diese Kosten können eingespart werden, wenn man die Jugendarbeit wieder im ehemaligen Jugendklub etabliert, zumal das Gebäude sich im Eigentum der Stadt befindet. Die betroffenen Parteien befinden sich bereits im Gespräch dazu. Aufgrund dessen stimmte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung auch dem Verkauf der Schulcontainer zu.

Dass das Abwägen des Für und Wider von Projekten nicht immer ganz einfach ist, zeigen die genannten Ausführungen. Als Bürgermeister der Stadt Schalkau versuche ich dabei immer die Interessen aller Ortsteile zu berücksichtigen. Da die Finanzmittel der Stadt begrenzt sind, ist es umso wichtiger, dass die Investitionsmittel nicht nur wenigen Großprojekten zufließen und für andere Vorhaben kein Geld mehr vorhanden ist. Mir ist es deshalb besonders wichtig, die richtige Balance zwischen den Investitionen direkt im Ort Schalkau und denen in den anderen Ortsteilen zu finden. Mit Blick auf die zeitliche bis 2027 begrenzte Fördermöglichkeit von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung sollten meiner Meinung nach Projekte in den Ortsteilen Bachfeld, Gundelswind, Mausendorf, Neundorf, Truckenthal und Theuern ab nächstem Jahr priorisiert werden, ohne aber dabei die Fertigstellung des Schießhauses zu gefährden.

Liebe Bürger, ich hoffe, dass ich Euch/Sie mit meinen Erläuterungen für die aktuellen Probleme unserer Stadt sensibilisieren konnte. Es würde mich sehr freuen, wenn wir hierzu noch mehr miteinander ins Gespräch kommen können.

Herzlichst

Ihr/Euer

Mark Schwimmer

Bürgermeister