Wir möchten Sie höflichst an die Räum- und Streupflicht der Gehwege erinnern.
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken zu räumen.
Bitte beachten Sie besonders zum Jahreswechsel auch den Wechsel der Zuständigkeiten für die Räumung der Gehwege:
So sind noch bis zum Jahresende bei Straßen mit einseitigem Gehweg die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. Mit dem Wechsel zum Jahr 2025 sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nicht erst
entstehen können. Als Streumaterial sind vor allem Sand und Splitt zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung nicht eintritt!
Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.
Das Verbringen von Schnee von Ihrem Privatgrundstück auf die Fahrbahn bzw. öffentlichen Flächen ist verboten (gem. § 32 StVO ist es verboten, Hindernisse auf die Fahrbahn zu verbringen).
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden.
Detaillierte Angaben zum Winterdienst können Sie auch in der Satzung zur Straßenreinigung vom 04.02.2021 nachlesen.
Besonders für Kinder, ältere Bürgerinnen und Bürger und Personen mit Kinderwagen oder Hilfsmitteln ist gerade im Winter die Begehbarkeit der Gehsteige außerordentlich wichtig. Bitte helfen Sie mit Unfälle zu vermeiden!
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe, unsere Stadt Schalkau mit ihren Ortsteilen in Ordnung zu halten.
Bau- und Ordnungsamt
Stadt Schalkau