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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 12/2024
Stadt Schalkau
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Öffentlicher Teil

Ab dem 1. Januar 2025 steht der Bürgerbus wieder für Vereine zur Verfügung, um gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Vereine können den Bus nutzen, um zu Veranstaltungen zu fahren, die im Zusammenhang mit ihrer gemeinnützigen Tätigkeit oder dem Vereinszweck stehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bus nicht für private Zwecke oder andere Aktivitäten genutzt werden darf, die dem ursprünglichen Zweck der Anschaffung widersprechen.

Bei der Nutzung des Bürgerbusses sind mehrere Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten:

1.

Fahrerlaubnis und Berechtigung: Der Bürgerbus darf nur von berechtigten Fahrern genutzt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Diese Fahrer müssen mit Wissen und Willen der Stadtverwaltung den Bus führen

2.

Verhalten während der Fahrt: Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sind strikt untersagt. Bei einem Versicherungsfall infolge solcher Fahrten erlischt der Versicherungsschutz. Zudem ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Fahrgäste auf die Pflicht zur Anlegung eines Sicherheitsgurtes hinzuweisen.

3.

Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz gilt für den Fahrer und berechtigte Insassen. Er entfällt jedoch, wenn Schäden vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführt werden.

4.

Schadensmeldung: Etwaige Schäden sind innerhalb einer Woche bei der Versicherung anzuzeigen daher sind diese bei Übergabe des Buses dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Sicherheit aller Insassen zu gewährleisten und rechtliche sowie versicherungstechnische Probleme zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Ablauf und den notwendigen Formalitäten werden in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.

Stadtverwaltung Schalkau