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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 12/2024
Stadt Schalkau
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Nichtamtlicher Teil

Umsetzung der Grundsteuerreform

Werte Schalkauer Bürger,

es ist schon wieder zweieinhalb Jahre her, als im Mai 2022 alle Eigentümer von Grundstücken Post vom Finanzamt Suhl bekamen. In dem Schreiben des Finanzamtes wurden seinerzeit die Eigentümer darüber informiert, dass für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 alle Grundstücke mit Stichtag 01. Januar 2022 neu zu bewerten sind. Diese Information war gleichzeitig mit der Verpflichtung verbunden, dem Finanzamt von sämtlichen Grundstücken, an denen man Eigentum besitzt, Erklärungen zu deren Lage, Flächengröße, Eigentumsverhältnissen, Bodenrichtwerten, Grundstücksart, Nutzung, Bebauung und vieles mehr zuzuarbeiten. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, welchen Frust und Ärger es bei den Eigentümern Angesichts der umfangreichen Hausaufgaben, die das Finanzamt damit erteilt hatte, gab. Dass man die Erklärung eigentlich nur in digitaler Form abgeben konnte, machte die Sache für viele Betroffene noch schwieriger und ärgerlicher.

Der eigentliche Grund für die Neubewertung der Grundstücke lag aber nicht an der vielmals gescholtenen deutschen Bürokratie, wie man vielleicht hätte vermuten können, sondern an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018. In diesem wurde festgestellt, dass die bisherige Herleitung der Grundsteuer, welche in den neuen Bundesländern auf Bewertungen aus dem Jahr 1935 und in den alten Bundesländern auf denen von 1964 basiert, gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Aufgrund dessen musste der Gesetzgeber das Verfahren zur Herleitung der Grundsteuer reformieren.

Gemäß dem Grundsteuerreformgesetz verlieren deshalb alle bisherigen Grundsteuerbescheide mit Wirkung zum 01. Januar 2025 ihre Gültigkeit.

Weil die Grundsteuer aber eine Steuer ist, die in Deutschland den Städten und Gemeinden zusteht, sind nun alle Kommunen verpflichtet, für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neue Bescheide festzusetzen, welche auf den einheitlich ermittelten Bewertungen der Grundstücke aus dem Jahr 2022 beruhen. Zum besseren Verständnis der Problematik möchte ich Ihnen/Euch das Verfahren zur Herleitung der Grundsteuer kurz erläutern:

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

1.

Das Finanzamt ermittelt über die eingangs beschriebene Datenerhebung des Grundstückseigentümers nach einem standardisierten Verfahren (z.B. Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) den sogenannten Grundsteuerwert. Der Grundsteuerwert gibt den Wert eines Grundstückes in Euro an.

2.

Das Finanzamt berechnet den sogenannten Grundsteuermessbetrag, indem der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert wird und übermittelt diesen an die jeweilige Kommune.

3.

Die Kommune (Stadt Schalkau) berechnet die Grundsteuer, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem geltenden Hebesatz multipliziert wird.

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer ist bezogen auf das einzelne Grundstück also recht einfach.

Das eigentliche Problem bei der Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen besteht jedoch darin, die Grundsteuer aufkommensneutral festzusetzen. Aufkommensneutralität bedeutet konkret, dass sich die Einnahmen der Stadt Schalkau aus der Grundsteuer insgesamt durch die veränderte Berechnungsgrundlage weder erhöhen noch reduzieren sollen.

Um dies zu erreichen, müssen die Hebesätze für die Grundsteuer A (Grundstücke der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und für Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) ab dem Jahr 2025 dementsprechend angepasst werden. Die Ermittlung der entsprechenden Hebesätze geschieht durch Vergleichsberechnungen.

Auch wenn die Stadt Schalkau durch die Umsetzung der Grundsteuerreform im Vergleich zur bisherigen Erhebung keine zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wird, kann es aufgrund der Neubewertung jedes einzelnen Grundstücks allerdings zu Belastungsverschiebungen bei den einzelnen Steuerpflichtigen kommen. Individuelle Mehr- oder Minderbelastungen bei der Grundsteuer resultieren jedoch nicht aus der notwendigen Hebesatzanpassung, sondern aus den ermittelten Grundsteuermessbeträgen des Finanzamtes.

Für die zeitliche Umsetzung der Grundsteuerreform plant die Stadtverwaltung folgenden Ablauf:

-

Dezember 2024: Durchführung der Vergleichsberechnungen zur Herleitung der Hebesätze

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Januar 2025: Festsetzung der Hebesätze durch den Stadtrat und Bekanntgabe der Hebesatzsatzung im Amtsblatt der Stadt Schalkau

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Februar bis März 2025: Erstellen der Grundsteuerbescheide

Dadurch, dass die Stadt Schalkau verpflichtet ist, allen Grundstückseigentümern innerhalb des ersten Halbjahres 2025 die Grundsteuer neu festzusetzen, müssen rund 3000 Bescheide bearbeitet werden. Für die wenigen Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung bedeutet dies eine erhebliche Mehrbelastung. Damit der Arbeitsaufwand für unsere Mitarbeiter auf das nötige Maß begrenzt bleibt, kommt es im Prozess der Umsetzung auch auf die Unterstützung und das Verständnis von Ihnen/Euch an.

Bis zum Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide bitte ich alle betroffenen Grundstückseigentümer deshalb dringend,

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keine Überweisungen der bisherigen Abschlagszahlungen vorzunehmen

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und ggf. bestehende Daueraufträge für die Überweisung zu stornieren.

Für Ihre/Eure Mithilfe möchte ich mich im Namen der Mitarbeiter unserer Stadt Schalkau ganz herzlich bei allen Betroffenen bedanken.

Ihr/Euer

Mark Schwimmer

Bürgermeister