Wir möchten hiermit nochmals an alle Grundstückseigentümer appellieren, dass (gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Schalkau vom 03.01.1994) die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken zu räumen haben.
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee rechtzeitig zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird und Gefahren nicht entstehen können.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer (2024) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer (2023) die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt die Grundstücksbreite des anliegenden Grundstückes bzw. bei gegenüberliegenden Grundstücken ist deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren.
Als Streumaterial sind vor allem Sand und Splitt zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung nicht eintritt! Die Rückstände müssen nach dem Auftauen sofort beseitigt werden.
Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener bzw. festgefahrener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Das Verbringen von Schnee von Ihrem Privatgrundstück auf die Fahrbahn bzw. öffentlichen Flächen ist verboten (gem. § 32 StVO ist es verboten, Hindernisse auf die Fahrbahn zu verbringen).
Schneeüberhang und Eiszapfen an den Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentliche Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden.
Besonders für Kinder, ältere Bürgerinnen und Bürger und Personen mit Kinderwagen oder Hilfsmitteln ist gerade im Winter die Begehbarkeit der Gehsteige außerordentlich wichtig. Bitte helfen Sie Unfälle zu vermeiden!
Die ausführliche Straßenreinigungssatzung ist auf der Website der Stadt Schalkau unter Bürgerservice/Downloads/Ortsrecht (https://schalkau.de/buergerservice/downloads/category/5-ortsrecht.html?start=10) jederzeit einsehbar.
A. Gelbricht
Ordnungsamt