Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wird das Verfahren geändert.
Die Einwohnermeldeämter sind nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.
Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Möglichkeiten der Beantragung
| • | Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins Online (https://verbraucherschutz.thueringen.de/) |
| • | Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim: |
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| Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz |
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| Regionalinspektion Südthüringen |
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| Karl-Liebknecht-Straße 4 |
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| 98527 Suhl |
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| Tel.: 0361 57-3814800 |
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| E-Mail: Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de |
Ihr Einwohnermeldeamt