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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 13/2024
Stadt Schalkau
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Amtlicher Teil

Neue Regelungen zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines

Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wird das Verfahren geändert.

Die Einwohnermeldeämter sind nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.

Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Möglichkeiten der Beantragung

Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins

Online

(https://verbraucherschutz.thueringen.de/)

Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins

schriftlich

oder durch persönliches Erscheinen beim:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Regionalinspektion Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Tel.: 0361 57-3814800

E-Mail: Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de

Ihr Einwohnermeldeamt