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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 13/2024
Stadt Schalkau
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Amtlicher Teil

Bitte warten Sie mit Zahlungen auf Ihren neuen Bescheid!

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die damalige Grundlage für die Grundsteuer - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer darf noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der alten Einheitswerte erhoben werden. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur noch auf Grundlage neuer Bescheide erhoben.

Voraussetzung für den Erlass dieser neuen Bescheide war eine neue Hauptfeststellung, die zum Stichtag 01. Januar 2022 durchgeführt wurde. Dabei wurden alle Grundstücke und Gebäude sowie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vom Finanzamt neu bewertet. Hierfür mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eigenverantwortlich eine Erklärung für ihren Grundbesitz bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Die daraus resultierenden elektronischen Grundsteuermeldungen wurden (und werden noch immer) durch die Finanzämter an die Kommunen versandt und müssen dort in die kommunale Steuerveranlagung eingearbeitet werden. Das bedeutet, dass die Daten noch immer nicht vollständig und zu 100% verlässlich vorliegen.

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage durch die Reform der Grundsteuer kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern neuen gesetzlichen Regelungen angepasst, was in aller Regel eine Änderung Ihrer bisherigen Grundsteuerzahlungen zur Folge hat. Die Stadtverwaltung plant, die neuen Grundsteuerbescheide im ersten Quartal 2025 zu erstellen und an die betroffenen Eigentümer zu versenden. Erst nach Erhalt des neuen Bescheids sind die Grundsteuerzahlungen fällig.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zunächst und warten Sie mit Überweisungen, bis Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugeht!

Leisten sie bitte keine Vorauszahlungen für 2025!

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird Ihnen in jedem Fall ein neuer Bescheid zugesandt. Dieser bildet dann die Grundlage für weitere Zahlungen.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun! Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Stadtverwaltung Schalkau

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Schalkau.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!