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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 13/2024
Stadt Schalkau
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Nichtamtlicher Teil

Räum- und Streupflicht

Wir möchten Sie höflichst an die Räum- und Streupflicht

der Gehwege erinnern.

Bitte beachten Sie besonders zum Jahreswechsel auch den Wechsel der Zuständigkeiten für die Räumung der Gehwege:

Mit dem Wechsel zum Jahr 2025 sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nicht erst

entstehen können.

Besonders für Kinder, ältere Bürgerinnen und Bürger und Personen mit Kinderwagen oder Hilfsmitteln ist gerade im Winter die Begehbarkeit der Gehsteige außerordentlich wichtig. Bitte helfen Sie mit Unfälle zu vermeiden!

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe, unsere Stadt Schalkau mit ihren Ortsteilen in Ordnung zu halten.

Bau- und Ordnungsamt

Stadt Schalkau