Für diejenigen Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird um fristgerechte Zahlung gemäß den Fälligkeitsterminen lt. § 28 Grundsteuergesetz (15.02, 15.05., 15.08., 15.11.) gebeten.
Mit der Teilnahme an unserem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie Ihre Zahlungen ohne Mehrkosten schnell und bequem erledigen und Sie ersparen sich mögliche Unannehmlichkeiten bei verspäteter Zahlung.
Das Formular zum Download finden Sie auf unserer Seite www.schalkau.de unter "Bürgerservice - Downloads - Finanzen und Steuern“.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Steueramt/Kasse