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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 2/2024
Stadt Schalkau
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Informationen zur Grundsteuer 2024

Zahlungstermine:

Grundsätzlich wird die Grundsteuer per Bescheid festgesetzt. Die Stadt verschickt jedoch nur dann neue Grundsteuerbescheide, wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen (z. B. Höhe der Grundsteuer durch Hebesatzänderung oder Bebauung eines Grundstücks) etwas ändert. In den Jahren, in denen keine Bescheide versandt werden, gelten die "alten Bescheide" weiter.

Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.

Ist der Jahresbetrag kleiner oder gleich 15,00 €, so ist der Gesamtbetrag am 15.08. eines Jahres zu zahlen. Ist der Jahresbetrag größer als 15,00 € und kleiner als 30,01 Euro, so ist dieser je zur Hälfte zum 15.02. und 15.08. zu entrichten. Unabhängig von der Höhe der Grundsteuer besteht jedoch die Möglichkeit, bis auf Widerruf den Jahresbetrag auf Antrag in einer Summe zum 01.07. eines Jahres zu zahlen.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, werden die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, gebeten, die Grundsteuer 2024 fristgerecht auf das Konto der Stadt Schalkau zu überweisen.

Eigentumswechsel:

Wird ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Laufe eines Kalenderjahres verkauft, so kann die Umschreibung auf den neuen Eigentümer durch die Stadt erst zum 01. Januar des auf die Besitzübergabe (lt. Kaufvertrag) folgenden Kalenderjahres erfolgen (einzige Ausnahme: Die Besitzübergabe erfolgt genau am 01. Januar). Für das Jahr, in dem der Eigentumswechsel stattfindet, bleibt der/die bisherige Eigentümer/in steuerpflichtig. Käufer und Verkäufer müssen sich "privat" über eine Verrechnung der Grundsteuer einigen.

Schuldner der Grundsteuer 2024 ist derjenige, dem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bei der Feststellung des Einheitswertes (hier: 01.01.2024) zugerechnet ist.

Leuthäuser

Steueramt