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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 2/2025
Stadt Schalkau
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Nichtamtlicher Teil

Alle Inhaber von Jahreskarten werden gebeten,

diese bis zum 15. April 2024

in der Stadtverwaltung Schalkau zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben.

Bei Rückgabe wird die Kaution erstattet.

Jahreskarten der Freibadsaison 2024 besitzen keine saisonübergreifende Gültigkeit und sind diesen Sommer 2025 nicht wiederverwendbar!