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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 2/2025
Stadt Schalkau
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Nichtamtlicher Teil

Aufnahme des Waldzustands und eingetretener Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken für das Erstellen des Forstlichen Gutachtens im Jahr 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß § 32 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes wird alle drei Jahre durch die untere Forstbehörde auf Kreisebene ein forstliches Gutachten über den Waldzustand und eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken erstellt.

Vor Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne durch die untere Jagdbehörden ist der unteren Forstbehörde in der Beratung des Jagdbeirates nach § 52 ThJG Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage dieses Gutachtens zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen. Die Äußerungen der unteren Forstbehörde, insbesondere zur Abschusshöhe, haben die unteren Jagdbehörden in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Für den Wald im Landkreis Sonneberg wird ein Trupp aus dem Thüringer Forstamt Sonneberg und ein Forstlicher Gutachter von Mitte Februar bis Mitte Mai 2025 flächendeckend bzw. eigentumsübergreifend den Verbiss und die Schäle durch Wild aufnehmen. Eine Teilnahme an diesen Aufnahmen ist grundsätzlich für jedermann möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns per Telefon 03675/89780 oder per Email forstamt.sonneberg@forst.thüringen.de.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Roland Kaiser

Forstamtsleiter