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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 2/2026
Stadt Schalkau
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Nichtamtlicher Teil

Neue Personalausweisgebühren seit dem 07.02.2026

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Die sogenannte Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) soll Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung steigen die Gebühren für Personalausweise. Die neuen Preise gelten bereits seit 07.02.2026.

Die Gebührenanpassung betrifft sowohl die Personalausweise für Erwachsene als auch für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die Gebühren wurden angehoben auf:

  • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren

Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgte im Bundesgesetzblatt am 07.02.2026.

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