In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die ab 2024 beginnende Amtsperiode statt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10.10.2022 (3221-1169/2017, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 45/2022) sind bis zum 15.06.2023 durch die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Sie sollen mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffen enthalten. Für das Amtsgericht Sonneberg sind insgesamt 66 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen - durch die Stadt Schalkau sind 4 Personen zu benennen.
Voraussetzungen für die Schöffentätigkeit sind:
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Vorschläge für die Aufnahme von geeigneten Personen in die Vorschlagsliste können jederzeit bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung Schalkau eingereicht werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen und bei Fragen ist Frau Klopf (Tel.: 036766/29115 oder Email: hauptamtsleiter@schalkau.de).
Das Bewerbungsformular finden Sie auch unter Downloads auf unserer Internetseite www.schalkau.de