Alle Inhaber von Jahreskarten werden gebeten, diese bis zum 30. April 2025 in der Stadtverwaltung Schalkau zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben. Bei Rückgabe wird die Kaution erstattet.
Jahreskarten der Freibadsaison 2024 besitzen keine saisonübergreifende Gültigkeit und sind diesen Sommer 2025 nicht wiederverwendbar! Alle Karten welche bis Ende April nicht in der Stadtverwaltung abgegeben wurden, werden nicht erstattet - Ihre Kaution wird dann einbehalten und ist nicht rückerstattungsfähig!