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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 3/2025
Stadt Schalkau
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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Digitale Passbilder: Neue Regelung ab 01. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 darf die Pass- und Personalausweisbehörde nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder für hoheitliche Dokumente verarbeiten.

Passbilder in der bisherigen Form (ausgedruckt/entwickelt) dürfen dann ausnahmslos NICHT mehr verwendet werden.

Sie können weiterhin Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister (z.B. einem zertifizierten Fotografen) fertigen lassen. Das Lichtbild wird dann digital an die Pass- und Personalausweisbehörde weitergeleitet. Sie erhalten lediglich einen QR-Code, welchen Sie bitte zur Beantragung in die Pass- und Personalausweisbehörde mitbringen.

Auch die Aufnahme von Passbildern hier vor Ort ist möglich.

Hintergrund und weitere Informationen

Das Lichtbild dient dazu, den Dokumenteninhaber durch einen optischen Vergleich eindeutig zu identifizieren. Eine nicht einwandfreie Feststellung der Identität des Dokumenteninhabers, führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Dokuments.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Die Pflicht zur Nutzung digitaler Lichtbilder besteht ab dem 1. Mai 2025 bei der Beantragung aller entsprechenden Dokumente.

Die Pass- und Personalausweisbehörde behält sich vor, Passbilder die nicht den o.g. Vorgaben entsprechen, abzulehnen. Die Entscheidung über die Anerkennung des Passbildes zur Dokumentenbeantragung, trifft allein die Pass-/Personalausweisbehörde.

Schalkau, den 04.04.2025

Einwohnermeldeamt

Stadt Schalkau