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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 4/2024
Stadt Schalkau
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Veröffentlichung von Beschlüssen

Beschluss der öffentlichen Stadtratssitzung am 30.11.2023

Beschluss-Nr.: 247/43/01/23

Beschluss-Text: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO für die Maßnahme „Sanierung Waschraum Kita Wirbelwind Schalkau“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 €. Die Deckung wird durch Einsparung des nicht verwendeten Haushaltsrestes bei der Haushaltsstelle 6300.9516 „Straßen- u. Gehwegbau Ehneser Weg (K20)“ gewährleistet.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 30.11.2023

gez. Ute Hopf  —  - Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss der öffentlichen Stadtratssitzung am 11.01.2024

Beschluss-Nr.:242/42/01/24

Beschluss-Text: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt - entsprechend § 58 Abs. 1 ThürKO sowie der Hauptsatzung der Stadt Schalkau vom 30.07.2020 - eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € für die Maßnahme "Ankauf Container Schulersatzbau".

Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch Festsetzung im Haushalt 2024.

Über den Ankauf der Container wurde in der Stadtratssitzung am 28.08.2023 abgestimmt.

13 von 16 Stadträten waren anwesend und diese haben einstimmig dem Ankauf in Höhe von höchstens 5.000,00 € zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 11.01.2024

gez. Ute Hopf  —  - Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss-Nr.:243/42/01/24

Beschluss-Text: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO für die Haushaltsstelle 1300.5500 „Unterhalt Fahrzeuge Feuerwehr“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.100,00 €.

Die Einzelmaßnahmen sind zur Erfüllung der Pflichtaufgaben unabweisbar.

Die Deckung wird durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen im Gesamthaushalt gesichert.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 11.01.2024

gez. Ute Hopf  —  - Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss-Nr.: 244/42/01/24

Beschluss-Text: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beruft auf der Grundlage § 4 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Kommunalwahl am 26.05.2024

zum Wahlleiter - Frau Tina Leuthäuser

und zum stellvertretenden Wahlleiter - Herr Andreas Meusel

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 11.01.2024

gez. Ute Hopf  —  - Dienstsiegel-

Bürgermeisterin