Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 4/2025
Stadt Schalkau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Neue Regelungen zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines

Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wird das Verfahren geändert.

Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Möglichkeiten der Beantragung

  • Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins Online (https://verbraucherschutz.thueringen.de/)
  • Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Regionalinspektion Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Tel.: 0361 57-3814800

E-Mail: Poststelle.AS-Sued@tlv.thueringen.de

Ihr Einwohnermeldeamt