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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 4/2025
Stadt Schalkau
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Beschluss der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Schalkau vom 30.01.2025

Beschluss-Nr.: 21/07/01/25

Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 12.12.2024 – öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

gez. Mark Schwimmer  — – Dienstsiegel-

Bürgermeister

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Schalkau vom 27.03.2025

Beschluss-Nr.: 25/08/03/25

Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.

Der Stadtrat der Stadt Schalkau ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.

Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Die Stadt Schalkau soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.

Die Stadt Schalkau soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen

gez. Mark Schwimmer —  – Dienstsiegel-

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 26/08/03/25

Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Schalkau bestätigt die Neufassung der vorliegenden Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus „Thüringer Hof“.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen

gez. Mark Schwimmer —  – Dienstsiegel-

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 27/08/03/25

Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Schalkau in der vorliegenden Fassung.

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

gez. Mark Schwimmer —  – Dienstsiegel-

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 28/08/03/25

Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 28.11.2024 – öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

gez. Mark Schwimmer —  – Dienstsiegel-

Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 29/08/03/25

Beschlusstext.: Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 30.01.2025 – öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

gez. Mark Schwimmer —  – Dienstsiegel-

Bürgermeister