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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 4/2026
Stadt Schalkau
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Veröffentlichung des Beschlusses der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Schalkau vom 17.12.2025

Beschluss-Nr.: 65/14/12/25

Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage von Par. 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Par. 3 Abs. 2 BauGB und Par. § 4 Abs. 2 BauGB die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit zum Planverfahren: Bebauungsplan - Dörfliches Wohngebiet "Kirchweg" im Stadtteil Bachfeld, gemäß den Abwägungsvorschlägen des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls, zuzustimmen. Die Ergebnisse dieser Abwägung sind den beteiligten Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern schriftlich mitzuteilen

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

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Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 66/14/12/25

Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage von Par. 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit der Bezeichnung “Dörfliches Wohngebiet "Kirchweg" im Stadtteil Bachfeld" bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Form und Fassung vom 08.12.2025 als Satzung und billigt die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt für den Bebauungsplan die Genehmigung beim LRA Sonneberg, Kommunalamt, zu beantragen und diese alsdann ortsüblich bekanntzumachen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

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Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 67/14/12/25

Beschlusstext: Auf Grundlage von § 20 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 ThürGemHV und § 68 ThürKO ermächtigt der Stadtrat der Stadt Schalkau den Bürgermeister der Stadt Schalkau im Rahmen der Aufstellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 eine Finanzausgleichssonderrücklage zu bilden und nach eigenem Ermessen darin Mittel anzulegen. Der Höchstbetrag dieser Rücklage darf 200.000,00 Euro nicht überschreiten.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

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Bürgermeister

Beschluss-Nr.: 69/14/12/25

Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage von § 58 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) für die Haushaltsstelle 8806.9600 „Sanierung und Umbau Praxisräume/Ambulanz“ im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro.

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit dieser Ausgabe ergibt sich aufgrund laufender Bauarbeiten und der Abwehr eines Schadens.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltstellen 8807.9610 „Dachsanierung VR-Bank“ in Höhe von 43.000,00 Euro und 8800.9320 „Kauf von Grundstücken“ in Höhe von 50.000 Euro.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen

Schwimmer ⇔ - Dienstsiegel-

Bürgermeister