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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 5/2025
Stadt Schalkau
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Stadt Schalkau

(Landkreis Sonneberg)

für das Haushaltsjahr 2025

vom 25.04.2025

Auf Grund des § 55 Abs. 1 ThürKO erlässt die Stadt Schalkau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.485.100 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.399.600 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Stadt Schalkau über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Schalkau, den 25.04.2025

Stadt Schalkau

Mark Schwimmer

Bürgermeister —  (Siegel)

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Der Stadtrat der Stadt Schalkau hat in öffentlicher Sitzung am 24.04.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsplan mit den Beschlussnummern 34/09/04/25 und 35/09/04/25 beschlossen. Danach erfolgte ordnungsgemäß die Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg.

2.

Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.05.2025 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Schalkau nebst Haushaltsplan erteilt.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025

liegen in der Zeit

vom 02.06.2025 bis 20.06.2025

bei der Stadtverwaltung Schalkau während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus wird er bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 am gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Schalkau, den 25.04.2025

Mark Schwimmer

Bürgermeister