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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 5/2025
Stadt Schalkau
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Amtlicher Teil

Ausweisdokumente noch gültig?

Alle Ausweis- bzw. Passinhaber werden gebeten - gerade auch im Hinblick auf die kommenden Ferien - ihre Personaldokumente auf die Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, sondern neu ausgestellt werden müssen.

Die Bearbeitung von Personalausweisen bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit ca. 3 Wochen, für Reisepässe ca. 6 - 8 Wochen. In bestimmten Zeiten (z.B. vor Schulferien, Feiertagen etc.) kann sich die Bearbeitungszeit weiter erhöhen.

Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Reiseländern der Pass eine Mindestgültigkeit von 6 bis 12 Monaten aufweisen muss. Weitere Informationen zu den Reiseländern und den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen sowie Einreisebestimmungen für Ihr Reiseland erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin persönlich erscheinen. Es werden bei Beantragung zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufgenommen und als zusätzliches Sicherheitsmerkmal im Chip des Dokumentes gespeichert.

Die jeweiligen Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder bargeldlos zu begleichen.

Personalausweis:

unter 24 Jahre (6 Jahre gültig): 22,80 €

über 24 Jahre (10 Jahre gültig): 37,00 €

Reisepass

unter 24 Jahre (6 Jahre gültig): 37,50 €

über 24 Jahre (10 Jahre gültig): 70,00 €

digitales Lichtbild: 6,00 €

Im Einwohnermeldeamt Schalkau steht ein Gerät für die Lichtbildaufnahme zur Verfügung. Kund*innen haben außerdem die Möglichkeit, ihre biometrischen Fotos in zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten aufnehmen zu lassen. Kinder unter sechs Jahren sollten grundsätzlich in Fotostudios und Drogeriemärkten fotografiert werden. Über eine Cloud werden die Bilder an die jeweilige Behörde übermittelt.

Regelung für Minderjährige:

Bei der Antragstellung für den Personalausweis (unter 16 Jahren) und für den Reisepass (unter 18 Jahren) sind die Anwesenheit des Kindes sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich.

Wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können, sind entweder eine Zustimmungserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten oder eine Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung) vorzulegen.

Liegt das alleinige Sorgerecht vor, muss dies durch die Alleinsorge-Bescheinigung des Jugendamtes nachgewiesen werden.

Sie haben Fragen? Gerne unter 036766 291-20 oder tina.leuthaeuser@schalkau.de.

Leuthäuser

Einwohnermeldeamt