Werte Schalkauer Bürger,
mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Schalkau in der Euch/Ihnen vorliegenden Ausgabe des Amtsblattes ist der Haushaltsplan für das Jahr 2025 nun endlich rechtswirksam in Kraft getreten und somit der wichtigste Grundstein für die Rückerlangung der Handlungssouveränität unsere Stadt gelegt worden!
Die folgenden Erläuterungen
zum besseren Verständnis der Reihe nach:
Nachdem der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2025 die Haushaltssatzung und den Finanzplan für die Investitionen beschlossen hatte, wurden diese der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Am 9. Mai 2025 erfolgte dann die Genehmigung des Haushalts und dessen Freigabe für die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt.
Durch das Inkrafttreten der Haushaltssatzung endet rückwirkend zum 1. Januar 2025 die seit 17 Monaten bereits andauernde haushaltslose Zeit in unserer Kommune. Während dieser Zeit war die Stadt Schalkau verpflichtet, nach den restriktiven Regeln der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung gemäß §61 der Thüringer Kommunalordnung (Thür KO) zu handeln. Diese besagen, dass eine Kommune nur noch Ausgaben für Aufgaben leisten darf, zu der sie rechtlich verpflichtet ist (z.B. Kindergarten, Personal, Verwaltung) oder für Aufgaben, deren Weiterführung unaufschiebbar sind (z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, dringende Reparaturen). Investitionen in Bauten oder in die Beschaffung von Gegenständen (z. B. Fahrzeugen, Maschinen und Geräten) können nur in dem Umfang fortgeführt werden, wie Finanzmittel noch aus dem Vorjahr vorhanden sind. Neue Investitionsmaßnahmen dürfen nicht begonnen werden. Eine haushaltslose Zeit zwingt die Kommune also einerseits zum Sparen, was kurzfristig für die Haushaltskonsolidierung durchaus gut ist, nimmt ihr aber andererseits auch jegliche Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, was letztendlich Handlungsunfähigkeit und Stillstand in vielen Bereichen bedeutet und langfristig eher schadet.
Im Folgenden möchte ich den Haushaltsplan
nun vorstellen und erläutern:
Der Haushalt 2025 weist ein Gesamtvolumen von Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 6,88 Mio. € auf und ist damit nominal der größte Haushalt der Stadt Schalkau seit Einführung des Euro im Jahr 2002. Er untergliedert sich gemäß der Thüringer Kommunalordnung in einen Verwaltungshaushalt, dessen Volumen 5,48 Mio. € beträgt, und einen Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 1,40 Mio. €, wobei Ersterer vereinfacht gesagt alle Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung umfasst und damit zur Erfüllung aller Pflichtaufgaben einer Kommune dient. Letzterer hingegen beinhaltet die Investitionen in Gebäude, Straßen und Infrastruktur, die Beschaffung von Gegenständen, den Erwerb von Grundstücken sowie die Aufnahme und die Tilgung von Krediten, also all diejenigen Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen beeinflussen.
Im Vergleich mit den vorläufigen Ergebnissen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2023 und 2024 zeigt sich, dass die Einnahmen und Ausgaben sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögungshaushalt erheblichen jährlichen Schwankungen unterliegen (Siehe Tabelle 1). Allein im Verwaltungshaushalt betrug die Schwankung zwischen den Jahren 2024 und 2025 629.000 €. Aufgrund dieser stark schwankenden Einnahmen im Verwaltungshaushalt können dem Vermögenshaushalt nicht immer in ausreichendem Maße die benötigten Eigenmittel für geplante Investitionen zugeführt werden. Dies hat zur Folge, dass zum einen dringend benötigte Fördermittel wegen fehlender Eigenmittel nicht in Anspruch genommen werden können und zum anderen große Investitionsmaßnahmen über mehrere Jahre verteilt werden müssen, was schließlich zu langen Bauzeiten, wie z.B. bei der Sanierung des Schießhauses, führt.
| vorläufiges Ergebnis 2023 | vorläufiges Ergebnis 2024 | Plan 2025 |
| Verwaltungshaushalt | 4.975.618 € | 4.855.707 € | 5.485.100 € |
| Vermögenshaushalt | 1.106.008 € | 129.383 € | 1.399.600 € |
| Gesamt | 6.081.626 € | 4.985.090 € | 6.884.700 € |
Tabelle 1: Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 im Vergleich
Betrachten wir nun zunächst die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Detail.
| Einnahmen | Ausgaben | ||||
| Art | Betrag | Anteil in % | Art | Betrag | Anteil in % |
| Steuern | 2.416.300 € | 44 | Personalkosten | 1.422.300 € | 26 |
| Schlüsselzuweisung | 1.213.100 € | 22 | Betriebskosten | 1.167.400 € | 21 |
| Zuweisung für laufende Zwecke | 856.700 € | 16 | Kreisumlage | 1.377.000 € | 25 |
| Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb | 322.800 € | 6 | Kindergarten Schalkau | 1.152.300 € | 21 |
| Allgemeine Zuweisung | 263.000 € | 5 | Sonstige Ausgabe | 366.100 € | 7 |
| Erstattung von Ausgaben im VwH | 299.200 € | 5 |
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| Sonstige Einnahmen | 114.000 € | 2 |
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| Gesamt | 5.485.100 € | 100 | Gesamt | 5.485.100 € | 100 |
Tabelle 2: Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Mit 44 % Anteil sind die Steuern die wichtigste Einnahmeart der Stadt Schalkau. Der größte Anteil am Steueraufkommen entfällt dabei auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 1,27 Mio. €, gefolgt von der Gewerbesteuer mit 0,65 Mio. €. Zweitwichtigste Einkommensart ist die sogenannte Schlüsselzuweisung, welche vom Freistaat Thüringen an die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs gezahlt wird und sich an der Einwohnerzahl und Steuerkraft der Kommune bemisst. Die Zuweisung für laufende Zwecke beinhaltet hauptsächlich die Landespauschale für die Bereitstellung der Kindergartenplätze.
Bei den Ausgaben entfallen 26 % auf die Personalkosten für die insgesamt 20 Beschäftigten der Stadt Schalkau, wobei durch geringfügige Beschäftigung und Teilzeit es sich nur um 18,26 Stellen für Vollzeitbeschäftigte handelt. Zu den Beschäftigten der Stadt Schalkau gehören 7 Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus, 5 Bauhofmitarbeiter, 1 Bademeister, 4 Erzieher im Kindergarten Bachfeld sowie 3 geringfügig Beschäftigte. Mit diesem Personalkostenanteil bewegt sich die Stadt Schalkau nahe der Untergrenze der empfohlenen Personalquote, welche bei einem Anteil von 25 bis 30 % am Verwaltungshaushalt liegen sollte. Als größte Einzelausgabe im Verwaltungshaushalt mit 1,37 Mio. € schlägt jedoch die Kreisumlage zu Buche. Die Kreisumlage ist der Kostenanteil, den kreisangehörige Gemeinden an den Landkreis bezahlen, weil dieser Leistungen für die Gemeinden erbringt. Zu diesen Aufgaben gehören z.B. Schulverwaltung, öffentlicher Personennahverkehr, KFZ-Zulassung, Abfallentsorgung, Umwelt- und Naturschutz sowie Soziales. Eine weitere große Ausgabenposition im Verwaltungshaushalt mit einem Anteil von 21 % stellt der Kindergarten in Schalkau dar. Im Gegensatz zum Kindergarten in Bachfeld wird dieser nicht in Eigenregie der Stadt betrieben, sondern befindet sich in Trägerschaft der Diakonie. Das Personal für den Kindergarten ist deshalb bei der Diakonie angestellt und wird ausgabenseitig nicht als Personalkosten, sondern als Betriebskosten verbucht. Betrachtet man kostenmäßig aber beide Kindergärten zusammen, so ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von 1,6 Mio. €. Von allen gesetzlichen Pflichtaufgaben, die die Stadt Schalkau leistet, ist die Bereitstellung von Kindergartenplätzen mit 29 % Anteil im Verwaltungshaushalt die größte Ausgabe. Leider wird diese gesetzliche Pflichtaufgabe vom Freistaat Thüringen nur zu 53 % durch die Landespauschale gegenfinanziert!
Als Zweites möchte ich nun den Vermögenshaushalt betrachten:
Insgesamt stehen in diesem Jahr in diesem Haushaltsbereich fast 1,4 Mio. zur Verfügung. Dass sich damit im Vergleich zum Vorjahr das Budget etwa verzehnfacht hat (siehe Tabelle 1), hat im Wesentlichen zwei Gründe. Einerseits sind die Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung nun endlich entfallen und neue Projekte können somit begonnen werden und andererseits stehen für die geplanten Investitionsmaßnahmen neben den Eigenmitteln zusätzlich Fördermittel in Höhe von 767.700 € als zweckgebundene Einnahme zu Verfügung, was etwa 55 % der Gesamteinnahmen im Vermögenshaushalt entspricht. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von insgesamt 632.000 € werden dabei zum größten Teil (567.000 €) aus der Rücklage der Stadt bereitgestellt, der Rest sind Zuführungen aus dem laufenden Verwaltungshaushalt. In der nachstehenden Tabelle sind die wesentlichen Investitionsmaßnahmen aufgeführt.
| Maßnahme | Kosten |
| Sanierung Schießhaus | 425.000,00 € |
| Ortsdurchfahrt Bachfeld (nur Anteil für 2025) | 200.000,00 € |
| Dorfgemeinschaftshaus Theuern | 366.000,00 € |
| Sanierung Landambulanz | 60.000,00 € |
| Fahrzeuge und Geräte für Bauhof | 70.000,00 € |
| Internetauftritt | 10.000,00 € |
| Digitalisierung und Hardware | 7.000,00 € |
Tabelle 3: Investitionsmaßnahmen
Zur Vollständigkeit bei der Betrachtung des Vermögenshaushaltes gehört es aber auch, dass die Schulden- und Rücklagenentwicklung (Sparguthaben) der Stadt Schalkau dargestellt wird. Wie bereits im Amtsblatt Nr. 11/2024 von mir ausführlich erläutert, nahm die Stadt Schalkau im November letzten Jahres ein bereits im Jahr 2023 beantragtes und bewilligtes Kommunaldarlehen in Höhe von 595.920 € auf, um die schon langfristig geplanten großen Investitionsvorhaben finanzieren zu können. Dieses Darlehen wurde der Rücklage zugeführt. Durch die geplante Entnahme von 567.000 € aus der Rücklage in diesem Jahr fließt sozusagen das Darlehen zeitlich verzögert in die Investitionsmaßnahmen.
Diagramm 1 und 2:
Entwicklung der Rücklage und des Schuldenstandes von 2023 bis 2025
Die Eigenmittel für die Investitionen sind somit größtenteils kreditfinanziert. Für Zinsen und Tilgung sind deshalb auch 44.400 € im Vermögenshaushalt eingeplant worden. Inwieweit in den nächsten Jahren dringend benötigte Investitionen auch durch Kredite mitfinanziert werden können, hängt von der Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit ab, welche von der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt anhand der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Verwaltungshaushalt beurteilt wird. Nach derzeitiger Prognose sind die zu erwartenden freien Finanzmittel in den nächsten drei Jahren aber nicht in ausreichender Höhe vorhanden, um weitere Kredite aufnehmen zu dürfen.
Abschließend sei an dieser Stelle noch anzumerken, dass es den meisten Kommunen in Thüringen finanziell ähnlich ergeht wie unserer Stadt Schalkau. Chronische Finanznot in den letzten Jahren und Jahrzehnten hat zu erheblichen Sanierungsstau geführt. Dauerhaft kann dieses Dilemma nur gelöst werden, wenn der Freistaat Thüringen seinen Kommunen mehr Geld für die zu erbringenden Aufgaben bereitstellt. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen geht von einer jährlichen Unterfinanzierung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. € aus. Möge die neue Landesregierung in Thüringen sich dieser Notlage der Kommunen bewusst sein und entsprechend handeln!
Mark Schwimmer
Bürgermeister