Die Dorfregion Schalkau wurde durch das Land Thüringen als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt. Hierdurch ist es der Kommune als auch Privaten, Vereinen, Unternehmen und vielen anderen
möglich, in den kommenden Jahren bis 2028, Zuschüsse des Landes Thüringen für verschiedenste Maßnahmen aus dem Förderprogramm der „Dorferneuerung und -entwicklung“ zu beantragen. Darüber hinaus stehen selbstverständlich weitere ILE-Förderprogramme, z.B. Revitalisierungsmaßnahmen für Brachflächen oder die Einrichtung von lokalen Basisdienstleistungen zur Beantragung zur Verfügung.
Im Rahmen der Dorferneuerung und -entwicklung sind insbesondere für private Hauseigentümer oder Langzeitpächter/ -nutzer (mind. 15 Jahre), aber auch andere natürliche u. juristische Personen, Maßnahmen förderfähig wie z.B. die Förderung von Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen oder die orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Gartenflächen.
Private Maßnahmen oder auch Maßnahmen von Gewerbetreibenden, die zur dörflichen Entwicklung sowie der Erhaltung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz beitragen und der Beseitigung gestalterischer und baulich-funktionaler Mängel dienen, können mit bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens mit 15.000,- € pro Objekt (Gebäude) bezuschusst werden. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter 7.500,- € werden i.d.R. nicht bezuschusst. Es ist jedoch zu beachten, dass ausschließlich Firmenleistungen förderfähig sind. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgenommen, ebenso Aufwendungen für den Erwerb von Materialien.
Wichtige Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist, dass sich die Maßnahmen in das historische Dorĩild einfügen und dieses stärken. Die Maßnahmen haben sich in Form, Farbe und Material an die orts- und regionaltypische Bauweise anzulehnen.
Nicht förderfähig über das Programm „Dorfentwicklung und -erneuerung“ sind zum Beispiel:
| • | bei Dächern: glasierte Ziegeloberflächen, Kunststoffmaterialien bei Dachklempnerarbeiten, Faserzementplatten, Wohnraumdachfenster auf der Straßen- bzw. Sichtseite des Gebäudes |
| • | bei Fassaden: Polysterol-Dämmstoffe oder andere künstliche Dämmstoffe |
| • | bei der Fassadenfarbgebung: grelle und weiße Farbgebungen oder imitiertes Fachwerk auf Massivwänden |
| • | mit Klinker, Fliesen, Buntsteinputz verkleidete Natursteinwände und Natursteinsockel |
| • | Fenster und Türen mit Wölbglas oder getönten Gläsern. innenliegende Sprossen sowie Messingsprossen oder Tropenhölzer |
| • | Rolltore, Rollläden oder weiße Türen oder Tore |
| • | Betonpflaster in Außenanalgen, ausgenommen wenn es in Farbe, Format und Verlegung dem regionaltypischen Natursteinpflaster nahekommt |
Die Anträge auf Bewilligung von Förderungen sind für das jeweilige Förderjahr jeweils bis zum 15. Januar in Abstimmung mit dem durch die Stadt Schalkau beauftragten Planungsbüro (= Beraterin) einzureichen. Hilfe beim Ausfüllen des Antrages sowie kostenfreie Beratung über die Fördermöglichkeiten und die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen erhalten Sie von der Beraterin des beratenden Planungsbüros.
Die kostenfreie Beratung ist Pflicht für alle Antragsteller.
Wichtige Hinweise, die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare können im Internet heruntergeladen werden unter:
hƩps://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Themen/Landentwicklung/ILE/antrag_dorfentwicklung_06112023_antrag_de.pdf
Auf Anfrage erhalten Sie die Antragsunterlagen gedruckt über die Stadt Schalkau
Bau- und Ordnungsamt
Markt 1, 96528 Schalkau
Tel.: 036766-291-0, Fax: 036766-291-26
E-Mail: info@schalkau.de
oder durch die Beraterin
Heike Otto, Dipl.-Ing. Architektin für Stadtplanung
Otto & Zehner Planungs-GmbH
Beethovenstr. 37, 96515 Sonneberg
Tel. 03675-805757
E-Mail: heike-otto@otto-zehner.de
| 1. | Terminabstimmung des Antragstellers für die kostenfreie Vor-Ort-Beratung mit der Beraterin |
| 2. | Erarbeitung eines Beratungsprotokolls mit Empfehlungen durch die Beraterin und Übermittlung des Protokolls an den Antragsteller. |
| 3. | Einholung von 3 Angeboten sowie den nötigen Anlagen zum Antrag durch den Antragsteller |
| 4. | Zusammenstellung aller notwendigen Antragsunterlagen durch den Antragsteller und Einreichung zur Überprüfung bei der Beraterin. |
| 5. | Prüfung der eingereichten Anträge auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit. Erarbeitung der Stellungnahme durch die Beraterin. Bei Bedarf Nachforderung von Unterlagen beim Antragsteller und Rückmeldung zum Antrag. |
| 6. | Einholung der Stellungnahme der Kommune zum geplanten Vorhaben des Antragstellers durch die Beraterin. Weiterleitung der Stellungnahme an den Antragsteller. |
| 7. | Einreichung des Antrags durch den Antragsteller oder die Beraterin beim: |
| Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) Zweigstelle Meiningen Referat 45, Regionale Landentwicklung Südwestthüringen Frankental 1, 98617 Meiningen (Stichtag des Posteinganges beim TLLLR: 15.01.2025) |