Auf Grund des § 55 Abs. 1 ThürKO erlässt die Stadt Schalkau folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.761.600 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.882.900 € |
ab.
(1) Kreditaufnahmen vom Kapitalmarkt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
(2) Daneben wird für das Haushaltsjahr 2026 eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung durch den Freistaat Thüringen aus dem Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) in Höhe von 823.566,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 150.000,00 € festgesetzt.
Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Stadt Schalkau über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der jeweils gültigen Fassung.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Schalkau, den 12.06.2026
Stadt Schalkau
Mark Schwimmer
Bürgermeister (Siegel)
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Schalkau hat in öffentlicher Sitzung am 11.06.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsplan mit den Beschlussnummern 96/20/06/26 und 97/20/06/26 beschlossen. Danach erfolgte ordnungsgemäß die Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg. |
| 2. | Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.06.2026 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Schalkau nebst Haushaltsplan erteilt. |
Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2026 und der Haushaltsplan 2026
liegen in der Zeit
vom 06.07.2026 bis 24.07.2026
bei der Stadtverwaltung Schalkau während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus wird er bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 am gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Schalkau, den 19.06.2026
Mark Schwimmer
Bürgermeister