Auf den Grabfeldern mit Namensplatte werden wieder vermehrt Blumenschmuck, bepflanzte Gefäße, Schalen oder Ähnliches abgestellt. Für das Ablegen von Grabschmuck- sei es in Form von Blumenschalen oder anderem Grabschmuck- ist auf dem Friedhof in Schalkau ein zentraler Ablageort geschaffen worden.
Wir weisen erneut darauf hin, dass lediglich dieser Ablageort zu nutzen ist und die für die Grünanlagenpflege zuständigen Mitarbeiter angewiesen sind, jeglichen Grabschmuck, der an, auf oder bei den Namensplatten abgelegt wurde, an den zentralen Ort hierfür zu räumen.
Wir weisen ebenso darauf hin, dass abgeblühte bzw. verwelkte Blumensträuße oder Arrangements von unseren Friedhofsmitarbeitern vom Ablageplatz entsorgt werden.
Die Gestaltung der Urnenplätze auf diesem Grabfeld, sowie das Material und die Abmaße der Grabplatten ist in der Friedhofsatzung vorgeschrieben. Insbesondere dürfen die Schriftplatten nicht umrahmt bzw. mit Steinen oder Umfriedungen eingefasst werden, um die uneingeschränkte Pflege durch den Bauhof zu ermöglichen.
Die aktuelle Friedhofsatzung können Sie gerne bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus anfordern oder unter: www.schalkau.de/buergerservice/downloads/ortsrecht einsehen.